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Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Visum (FAQs)

Ein Visum ist ein von einem fremden Land ausgestelltes Dokument, das Ihnen die Einreise in dieses Land erlaubt. Über die Eingabemaske auf unserer Webseite können Sie ganz einfach heraus finden, ob für das Land, in das Sie reisen möchten, Visumpflicht besteht.
Die Visumbestimmungen sind von Land zu Land unterschiedlich. Die meisten Länder verlangen einen ausge-füllten Visumantrag mit ein oder zwei Farbfotos sowie einen noch mindestens 180 Tage gültigen Reisepass im Original. Darin müssen in der Regel noch zwei Seiten frei sein, auf die das Visum aufgeklebt, und die Einreisestempel eingetragen werden. Je nach Reisezweck, verlangen viele Länder zusätzliche Unterlagen wie Flug- und Hotelbuchungen, Einla-dungsschreiben oder Versicherungsnachweise. Die diesbezüglichen Vorschriften ändern sich ständig. Deshalb ist es sinnvoll, dass Sie sich an die Spezialisten von 1a Visum Service wenden.
Sollte sich in Ihrer Stadt ein Konsulat Ihres Reiselades befinden, steht einem persönlichen Besuch nichts im Wege. Aber bedenken Sie: Die Abgabe und die Abholung Ihrer Unterlagen sind mit Wartezeiten verbunden. Häufig wird auch ein zweiter oder sogar ein dritter Besuch (mit entsprechenden Wartezeiten und Anfahrtswegen) erforderlich, weil Formulare falsch ausgefüllt oder die Unterlagen unvollständig sind. Die Beantragung eines Visums kann sich so zu einer langwierigen und nervenaufreibenden Prozedur entwickeln. 1a Visum Service nimmt Ihnen Wege und Wartezeiten ab und prüft Ihre Antragsunterlagen, um eine reibungslose Bearbeitung sicher zu stellen. Wir kennen die Regularien der einzelnen Länder und bereiten Ihre Unterlagen entsprechend auf. Bedenken Sie auch, dass Visumanträge, die per Post bei den Konsulaten eingehen, nicht mit derselben Geschwindigkeit bearbeitet werden wie die Anträge, die persönlich durch unsere Mitarbeiter vorgelegt werden. Zudem akzeptieren eine Reihe von Konsulaten keine postalischen Einsendungen. Visumbeschaffung durch 1a Visum Service ist einfach, stressfrei und am Ende meist auch die kostengünstigste Variante.
Reisepässe sind wertvolle Dokumente. Aus diesem Grund sollte man sie grundsätzlich nur auf einem sicheren und nachvollziehbaren Weg versenden. Im Regelfall ist dies das Post-Einschreiben [€ 3,60]. Wenn Ihr Antrag eilt, sollten Sie einen DHL-Expressbrief aufgeben [€ 9,90], der bei rechtzeitiger Einlieferung am Postamt garantiert am folgenden Tag zugestellt wird. In ganz dringenden Fällen kommt die DHL-Terminzustellung in Frage [ca. € 35,-]. Die Zustellung erfolgt dann am folgenden Tag garantiert bis 10:30. Firmen verschicken die Unterlagen ihrer Mitarbeiter in der Regel mit einem Kurierdienst [UPS, TNT, GLS, GO! etc.]. Wenn uns Ihre Unterlagen bis ca. 12 Uhr zugehen, erfolgt die Einreichung bei China- und Vietnamvisa noch am selben Arbeitstag, bei Visa für Russland und Indien der Regel am folgenden Werktag. Verzögerungen ergeben sich immer dann, wenn die jeweiligen Visastellen z.B. wegen eines Nationalfeiertags geschlossen sind.
Sie entscheiden selber, auf welchem Wege wir Ihnen Ihre Unterlagen zurück schicken sollen. Im Auftragsformular können Sie sich zwischen dem Versand per Posteinschreiben und einem Versand per UPS-Kurier entscheiden. Der UPS-Kurier liefert stets innerhalb eines Werktags entweder bis 12:00 oder bis 18 Uhr. Auch eine Samstagszustellung ist möglich oder eine Auslandszustellung per UPS-International, die - je nach Land - bis zu vier Werktage dauern kann.
Ja. Auf Anfrage hinterlegen wir Ihren visierten Reisepass an den Flughäfen Frankfurt, Düsseldorf, Hamburg, München und Hannover an sicheren und zu (fast) allen Uhrzeiten zugänglichen Abholstellen. Eventuell wer-den seitens der Flughafenbetreiber minimale Gebühren für die Hinterlegung erhoben, die bei Abholung zu begleichen sind.
Ja. Wir nehmen Ihre Unterlagen gerne täglich von 9 bis 17 Uhr persönlich in unseren Niederlassungen in Berlin und Frankfurt/Main entgegen und klären noch offene Fragen. Wenn Sie wünschen, können Sie die Visa-Gebühren bei Abholung Ihres Reisepasses in bar bezahlen.
Ja. Grundsätzlich werden Visa nur in Original-Reisepässe oder -dokumente eingetragen.
Nein, denn 1a Visum Service geht mit allen Kosten (Konsulargebühren, Servicegebühren, Bankeinzahlungsgebühren usw.) in Vorlage und stellen uns diese in Rechnung. Sie zahlen dann per Banküberweisung oder via Paypal. Vor der Rücksendung Ihres Reisepasses prüfen wir, ob das Geld auf unserem Konto eingegangen ist. Sofern Sie uns einen Zahlungsbeleg per FAX oder Email zukommen lassen, schicken wir Ihren Reisepass ohne Verzögerung an Sie zurück, auch wenn das Geld noch nicht auf unserem Konto verbucht ist.
Nein. Wir bearbeiten die Pässe aller Nationalitäten. Die Voraussetzung: Entweder wird der Aufenthaltstitel für Deutschland nachgewiesen oder die Meldebestätigung des Wohnsitzes in Deutschland vorgelegt. Bei einigen Ländern können Pässe anderer Nationalitäten zu höheren Konsulargebühren und längeren Bearbeitungszeiten führen. Im Einzelfall beraten wir Sie gerne.
Nicht zu spät und nicht zu früh! Generell sollten die Visumantragsunterlagen nicht früher als zwei Monate vor Abreise bei uns eingereicht werden (außer der Passinhaber möchte Visa für mehrere Länder ausgestellt bekommen). Und was bedeutet „zu spät"? Bei manchen Ländern können wir noch am Tag des Abflugs ein Visum für Sie einholen. Dies ist aber nicht immer möglich, da einige Konsulate keine schnellere Bearbeitung anbieten. In dringenden Fällen versuchen wir alles, um für Sie eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.
Senden Sie Ihre Unterlagen für alle Länder an eine Niederlassung des 1a Visum Service. Ist das erste Visum in Ihrem Pass eingetragen, senden wir diesen mit den weiteren Visumanträgen intern an die nächste Niederlassung für das zweite Visum usw.
1a Visum Servicesteht für Sie in engem Kontakt mit den diplomatischen Vertretungen von über 100 Ländern. Leider erlauben die Regularien mancher Konsulate nur den direkten Kontakt des Antragstellers zum Konsulat (z.B. USA). Für einige arabische Länder müssen Dokumente in die Landessprache übersetzt werden. In solchen Fällen müssen wir Sie an an spezialisierte Kooperationspartner verweisen.
Sehr detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseites des U.S. Konsulats, oder beim Auswärtigen Amt. Informationen sind ebenfalls erhältlich über die Hotline der Visa-Abteilung des U.S. Konsulats.
Durch den persönlichen Kontakt zu den Konsulaten erfährt 1a Visum Servicealle Änderungen und Neuigkeiten bezüglich Einreisebestimmungen und Visaregularien unmittelbar und aus erster Hand.
Nicht-Deutsche (die nicht von der Visumpflicht freigestellt sind) mit einem Schengen-Visum oder einer deutschen Aufenthaltserlaubnis können im Rahmen der Gültigkeit ihres jeweiligen Visums unbegrenzt innerhalb der Schengen-Mitgliedstaaten reisen. Die Schengen-Mitgliedstaaten sind: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn. HINWEIS: Großbritannien und Irland sind zwar EU-, aber keine Schengen-Mitgliedstaaten. Ein separates Visum ist erforderlich.
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Reiseziel ab. 1a Visum Service kann Visa für viele Reiseziele innerhalb von 72 Stunden besorgen. Bitte prüfen Sie auf unserer Webseite, welche Bearbeitungszeiten für das jeweilige Land angeboten werden.
Generell verlangen die Visastellen farbige Passfotos, die vor hellem Hintergrund aufgenommen worden sein müssen. Einige Länder verlangen biometrische Passfotos (d.h.: frontal gucken, nicht lächeln). Das Format liegt in der Regel bei 3x4 oder 3,5 x 4,5 cm. Indien verlangt Passfotos im Format 5x5 cm, auf denen auch die Schultern zu sehen sein müssen. Fotos für Visa-Anträge müssen stets auf Fotopapier ausgedruckt sein. Sofern Sie nur ein digitales Foto zur Hand haben, können Sie uns dieses per Email zuschicken. Für den Ausdruck berechnen wir Ihnen dann € 20,-. Die für die einzelnen Länder geltenden Bestimmungen finden Sie auf unserer Webseite unter den jeweiligen Visa-Bestimmungen.
Wenn Ihre Antragsunterlagen bei uns eingehen, erhalten Sie stets noch am selben Tag eine Rückmeldung per Email und/oder Telefon. Sofern erforderlich, bitten wir Sie, Ihren Antrag noch zu vervollständigen. Wenn der Antrag abgabereif ist, reichen wir ihn unverzüglich ein und schicken Ihnen die Rechnung. Diese kommt ebenfalls per Email. Jederzeit können Sie sich unter unserer Hotline-Nummer 030-2000 5990 telefonisch über den Stand Ihres Visumantrags erkundigen. Alle Mitarbeiter haben Zugriff auf die Kundendatei.
Die Gebühren zur Bearbeitung von Visumanträgen setzen sich aus drei Komponenten zusammen: a) den Konsulargebühren, b) den Service-Gebühren unseres unternehmens, sowie c) den Kosten für den Rückversand Ihres Reisepasses zusammen. Die Konsulargebühren vereinnahmt das Land, das das Visum ausstellt. Die Service-Gebühren von 1aVisum hängen vom Bearbeitungstempo und von Visumtyp ab. Die Versandkosten richten sich danach, welche Variante Sie für die Rücksendung Ihres Reisepasses ausgewählt haben (Post, UPS, Kurier).
Einige Länder verlangen einen Nachweis über Impfungen gegen bestimmte Krankheiten, um ein Visum beantragen zu können. Alle für den Visumantrag erforderlichen Impfungen werden unter dem jeweiligen Land in unserer Datenbank aufgelistet. Unter Umständen sind für Sie jedoch weitere Impfungen empfehlenswert. Hierzu sollten Sie sich auf der Webseite des Auswärtigen Amtes informieren: Sicherheitshinweise A-Z
Ein Reisepass ist ein Reisedokument, das Ihre Staatsangehörigkeit unumstößlich nachweist. Jedes Land stellt Reisepässe für Staatsangehörige des betreffenden Landes aus. Deutsche Pässe werden vom Bundesminis-terium des Innern ausgestellt. Den Antrag reichen Sie beim Bürgeramt Ihrer Gemeinde ein. Wenn Sie kurz vor Reiseantritt feststellen, dass Ihr Reisepass nicht mehr lange genug gültig ist, können Sie sich beim Bür-geramt einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Dieser wird innerhalb von 24 Stunden ausgestellt und von den meisten Ländern akzeptiert.
Deutsche Staatsangehörige müssen gewöhnlich einen Reisepass besitzen, um aus Deutschland ausreisen und nach Deutschland und in andere Länder der Welt einreisen zu können. Ausnahmen bilden Reisen in-nerhalb der EU-Länder, der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens, sowie einige wenige andere Länder, die auch den deutschen Personalausweis akzeptieren. Reisende sind dafür verantwortlich, sich auf Auslandsreisen korrekt ausweisen zu können. Wenn Sie ein Visum beantragen, wird dies stets in Ihren Rei-sepass eingeklebt oder dort hinein gestempelt.
Ja. Seit 2007 werden in Deutschland keine weiteren Familienmitglieder mehr in den Reisepass eingetragen. Jede reisende Person benötigt einen eigenen Reisepass – auch Kinder und Kleinkinder. Bis zum 12. Lebens-jahr kann ein Kinderreisepass beantragt werden. Es ist in Deutschland jedoch seit einiger Zeit üblich, bereits für Kleinkinder reguläre Reisepässe auszustellen.
Deutsche Reisepässe sind ab Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig – bei Personen, die bei der Beantragung ihres deutschen Reisepasses jünger sind als 24 Jahre, beträgt die Gültigkeit sechs Jahre. Ein vorläufiger Rei-sepass ist ein Jahr gültig. Das Gültigkeitsdatum ist im Pass gleich auf der ersten Seite eingetragen.
Für die meisten Länder gilt, dass Ihr Reisepass noch mindestens sechs Monate nach Ende der Reise gültig sein muss. Läuft Ihr Reisepass früher ab, müssen Sie Ihren Reisepass verlängern lassen. Für China ist es aus-reichend, wenn der Reisepass zum Zeitpunkt der Beantragung des Visums noch sechs Monate gültig ist. Sobald Ihr Pass seine Gültigkeit verliert, müssen Sie aber in jedem Fall ausgereist sein.
Visum und Ein- und Ausreisesichtvermerke werden in den Reisepass eingeklebt bzw. gestempelt. Daher muss ein Pass über genügend leere Seiten verfügen. Für jedes Visum ist mindestens eine leere Seite in Ih-rem Reisepass erforderlich. Die genaue Anzahl, die für Ihr Zielland erforderlich ist, entnehmen Sie bitte den Visuminformationen. Eine Visumseite muss nicht nur leer sein, sondern auch sauber und frei von Tinten- oder anderen Flecken. Stempel und Visa werden gewöhnlich nur auf die nummerierten Seiten 3-31 des deutschen Reisepasses eingetragen.