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Indien Arbeitsvisum (Mehrfacheinreise bis zu 2 Jahre)

Arbeitsvisa werden Technikern oder sonstigen Experten gewährt, die eine Arbeit in Indien aufnehmen wollen. Sie müssen ihre Beschäftigung bei einer Firma in Deutschland (für die sie in Indien tätig werden) bzw. bei einer indischen Firma nachweisen. Das Visum wird dann für die Dauer des Projekts oder für einen Zeitraum von höchstens zwei Jahren gewährt (bei öffentlichen Projekten bis zu 5 Jahren). Das Jahresgehalt muss mindestens US-$ 25.000 betragen. Arbeitsvisa können ggf. in Indien verlängert werden.

  1. Kopie des Arbeitsvertrages mit dem deutschen (bzw. mit dem indischen) Unternehmen
  2. Kopie der Registrierungsurkunde des indischen Unternehmens bzw. der indischen Niederlassung des deutschen Unternehmens (Handelsregisterauszug)
  3. Zeugniskopie, aus der die höchste akademische bzw. berufliche Qualifikation des Arbeitnehmers hervorgeht
  4. Einladungsschreiben des indischen Unternehmens (bzw. der indischen Zweigstelle des deutschen Unternehmens) über Art und Dauer der Tätigkeit. In der Regel ist dieses Schreiben an den deutschen Arbeitgeber des Experten gerichtet, bei Selbständigen ggf. auch an den Experten selber. Es wird auf Englisch abgefasst und muss die Passnummer des Antragstellers enthalten
  5. Entsendungsschreiben des deutschen Unternehmens. Daraus müssen Name und Passnummer des Reisenden, sein Beruf, der Zweck der Reise und der genauen Einsatzort hervorgehen. Als Adressat ist die Botschaft der Republik Indien anzugeben. Sofern Sie selbständig sind, können Sie dieses Schreiben auch selbst erstellen
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