Im Rahmen unseres optionalen Erfolgsservice bieten wir Kunden die Möglichkeit, die
gezahlte Servicegebühr+Konsulargebühr im Fall einer Ablehnung des Visumantrags
zurückzuerhalten.
Voraussetzungen für die Erstattung:
- Sämtliche von uns angeforderten Unterlagen und Nachweise müssen vollständig,
wahrheitsgemäß und fristgerecht vorgelegt worden sein.
- Die Einreichung des Antrags bei der zuständigen Auslandsvertretung muss
ausschließlich durch uns erfolgt sein.
- Die Ablehnung darf nicht auf Umstände zurückzuführen sein, die außerhalb unseres
Einflussbereichs liegen (z. B. politische Entscheidungen, Konsularpraxis, individuelle
Vorstrafen oder Sanktionslisten).
Ausschluss der Garantie:
- Kein Erstattungsanspruch besteht, wenn unvollständige, falsche oder gefälschte
Unterlagen eingereicht werden.
- Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erstattung, wenn der Antragsteller trotz
Aufforderung erforderliche Dokumente nicht oder verspätet bereitstellt.
- Die Garantie greift nicht, wenn der Antrag durch den Antragsteller selbst oder
abweichend von unseren Vorgaben eingereicht wurde.