• Kostenlose Beratung
  • Berlin: 030 - 2000 5990
  • info[at]1avisum.de
Hier Visum online beantragen, kostenlose Beratung

Garantiebestimmungen für den Visum-Erstattungsservice

Die folgende Garantie regelt die Bedingungen für eine mögliche Rückerstattung der von Ihnen an 1a Visum Service e.K. gezahlten Servicegebühr im Falle einer Ablehnung Ihres Visumantrags.

§ 1 Geltungsbereich der Garantie

Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die von uns erbrachte Servicegebühr für die Unterstützung bei Ihrem Visumantrag. Sie ist streng begrenzt auf die Fälle, in denen die Ablehnung nicht auf Gründe zurückzuführen ist, die im Einflussbereich des Antragstellers liegen oder die von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind.

§ 2 Ausschluss der Garantie und kein Anspruch auf Erstattung (Wichtige Ausschlussgründe)

Ein Anspruch auf Erstattung der Servicegebühr ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Gründe vorliegen:

  1. Gründe im Verantwortungsbereich des Antragstellers (Mitwirkungspflicht)
  2. Unvollständige, fehlerhafte oder gefälschte Unterlagen: Es werden unvollständige, inhaltlich unrichtige, veraltete oder gefälschte Dokumente im Rahmen des Visumantrags oder der Geltendmachung des Garantieanspruchs eingereicht.

    Verletzung der Mitwirkungspflicht: Der Antragsteller kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und stellt erforderliche Dokumente oder zusätzliche Informationen trotz ausdrücklicher und schriftlicher Aufforderung durch uns nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung.

    Verweigerung der Kooperation: Der Antragsteller verweigert die notwendige Kooperation bei der Beantwortung von Rückfragen der Behörden (z.B. im Interview) oder bei der nachträglichen Klärung des Ablehnungsgrundes durch uns.

    Eigenständige oder abweichende Antragsstellung: Der Visumantrag wird durch den Antragsteller selbst bei der zuständigen Behörde eingereicht oder die Einreichung erfolgt abweichend von den von uns vorgegebenen Verfahrens- und Formvorschriften.

  3. Ablehnungsgründe, die außerhalb unseres Services liegen
  4. Vorherige Visumablehnung: Der Antragsteller hat bereits vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung in dem Land der Antragstellung eine Ablehnung des Visums bei einer zuständigen Stelle (Botschaft, Konsulat, Visazentrum) erhalten.

    Ablehnung aufgrund subjektiver Kriterien: Die Ablehnung erfolgt aufgrund subjektiver Kriterien der Visumbehörde, insbesondere bei fehlender Glaubwürdigkeit des Reisezwecks, unzureichenden finanziellen Mitteln, fehlender Rückkehrbereitschaft oder festgestellter Migrationsabsicht.

    Ablehnung aus persönlichen Gründen: Die Ablehnung ist auf persönliche Umstände des Antragstellers zurückzuführen, die erst nach Beginn unseres Services eingetreten oder bekannt geworden sind (z.B. Vorstrafen, schwere Krankheit, Änderung des Familienstands oder fehlerhaftes Verhalten im Interview).

    Höhere Gewalt/Politik: Die Ablehnung ist auf Änderungen der nationalen Einwanderungspolitik, hoheitliche Anordnungen, Kriege, Naturkatastrophen oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

§ 3 Umfang der Erstattung (Abrechnung)

Begrenzung auf Servicegebühr: Die Erstattung im Rahmen dieser Garantie ist ausschließlich auf die von Ihnen tatsächlich an uns gezahlte reine Servicegebühr begrenzt.

Ausschluss von Fremdkosten: Nicht erstattungsfähig sind sämtliche Drittkosten (Fremdkosten), die im Rahmen des Visumprozesses anfallen. Hierzu zählen insbesondere: Visumantragsgebühren der Botschaften/Konsulate, VFS-Global-Gebühren (oder vergleichbare Visazentren-Gebühren), Übersetzungs- und Beglaubigungskosten, Reiseversicherungsprämien sowie sämtliche Reise- und Verwaltungskosten, die Ihnen entstehen.

Abrechnung und Mehrwertsteuer: Die Erstattung erfolgt abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (MwSt. bzw. USt.), sofern diese von uns an die Finanzbehörden abgeführt wurde.

§ 4 Verfahren zur Geltendmachung des Anspruchs

Antragsfrist: Der Antragsteller muss den Anspruch auf Garantie-Erstattung schriftlich (per E Mail oder Einschreiben) spätestens 30 Kalendertage nach Erhalt des offiziellen Ablehnungsbescheids bei uns geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, wird der Sitz unseres Unternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern der Antragsteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Garantiebestimmungen für den Visum-Erstattungsservice.

Erforderliche Dokumente: Dem Erstattungsantrag muss zwingend eine vollständige Kopie des offiziellen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde beigefügt werden.

§ 5 Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

Anwendbares Recht: Auf diese Garantiebestimmungen findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, wird der Sitz unseres Unternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern der Antragsteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Garantiebestimmungen für den Visum-Erstattungsservice.

Die folgende Garantie regelt die Bedingungen für eine mögliche Rückerstattung der von Ihnen an 1a Visum Service gezahlten Servicegebühr im Falle einer Ablehnung Ihres Visumantrags.


§ 1 Geltungsbereich der Garantie

Diese Garantie bezieht sich ausschließlich auf die von uns erbrachte Servicegebühr für die Unterstützung bei Ihrem Visumantrag. Sie ist streng begrenzt auf die Fälle, in denen die Ablehnung nicht auf Gründe zurückzuführen ist, die im Einflussbereich des Antragstellers liegen oder die von dieser Garantie ausdrücklich ausgeschlossen sind.

§ 2 Ausschluss der Garantie und kein Anspruch auf Erstattung (Wichtige Ausschlussgründe)

Ein Anspruch auf Erstattung der Servicegebühr ist ausdrücklich ausgeschlossen, wenn einer oder mehrere der nachfolgenden Gründe vorliegen:

  1. Gründe im Verantwortungsbereich des Antragstellers (Mitwirkungspflicht)
    • Unvollständige, fehlerhafte oder gefälschte Unterlagen: Es werden unvollständige, inhaltlich unrichtige, veraltete oder gefälschte Dokumente im Rahmen des Visumantrags oder der Geltendmachung des Garantieanspruchs eingereicht.
    • Verletzung der Mitwirkungspflicht: Der Antragsteller kommt seiner Mitwirkungspflicht nicht nach und stellt erforderliche Dokumente oder zusätzliche Informationen trotz ausdrücklicher und schriftlicher Aufforderung durch uns nicht oder nicht fristgerecht zur Verfügung.
    • Verweigerung der Kooperation: Der Antragsteller verweigert die notwendige Kooperation bei der Beantwortung von Rückfragen der Behörden (z.B. im Interview) oder bei der nachträglichen Klärung des Ablehnungsgrundes durch uns.
    • Eigenständige oder abweichende Antragsstellung: Der Visumantrag wird durch den Antragsteller selbst bei der zuständigen Behörde eingereicht oder die Einreichung erfolgt abweichend von den von uns vorgegebenen Verfahrens- und Formvorschriften.
  2. Ablehnungsgründe, die außerhalb unseres Services liegen
    • Vorherige Visumablehnung: Der Antragsteller hat bereits vor der Inanspruchnahme unserer Dienstleistung in dem Land der Antragstellung eine Ablehnung des Visums bei einer zuständigen Stelle (Botschaft, Konsulat, Visazentrum) erhalten.
    • Ablehnung aufgrund subjektiver Kriterien: Die Ablehnung erfolgt aufgrund subjektiver Kriterien der Visumbehörde, insbesondere bei fehlender Glaubwürdigkeit des Reisezwecks, unzureichenden finanziellen Mitteln, fehlender Rückkehrbereitschaft oder festgestellter Migrationsabsicht.
    • Ablehnung aus persönlichen Gründen: Die Ablehnung ist auf persönliche Umstände des Antragstellers zurückzuführen, die erst nach Beginn unseres Services eingetreten oder bekannt geworden sind (z.B. Vorstrafen, schwere Krankheit, Änderung des Familienstands oder fehlerhaftes Verhalten im Interview).
    • Höhere Gewalt/Politik: Die Ablehnung ist auf Änderungen der nationalen Einwanderungspolitik, hoheitliche Anordnungen, Kriege, Naturkatastrophen oder andere Fälle höherer Gewalt zurückzuführen, die außerhalb unserer Kontrolle liegen.

§ 3 Umfang der Erstattung (Abrechnung)

  • Begrenzung auf Servicegebühr: Die Erstattung im Rahmen dieser Garantie ist ausschließlich auf die von Ihnen tatsächlich an uns gezahlte reine Servicegebühr begrenzt.
  • Ausschluss von Fremdkosten: Nicht erstattungsfähig sind sämtliche Drittkosten (Fremdkosten), die im Rahmen des Visumprozesses anfallen. Hierzu zählen insbesondere: Visumantragsgebühren der Botschaften/Konsulate, VFS-Global Gebühren (oder vergleichbare Visazentren-Gebühren), Übersetzungs- und Beglaubigungskosten, Reiseversicherungsprämien sowie sämtliche Reise- und Verwaltungskosten, die Ihnen entstehen.
  • Abrechnung und Mehrwertsteuer: Die Erstattung erfolgt abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer (MwSt. bzw. USt.), sofern diese von uns an die Finanzbehörden abgeführt wurde.

§ 4 Verfahren zur Geltendmachung des Anspruchs

  • Antragsfrist: Der Antragsteller muss den Anspruch auf Garantie-Erstattung schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben) spätestens 30 Kalendertage nach Erhalt des offiziellen Ablehnungsbescheids bei uns geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist entfällt der Anspruch.
  • Erforderliche Dokumente: Dem Erstattungsantrag muss zwingend eine vollständige Kopie des offiziellen Ablehnungsbescheids der zuständigen Behörde beigefügt werden.

§ 5 Schlussbestimmungen (Anwendbares Recht und Gerichtsstand)

  • Anwendbares Recht: Auf diese Garantiebestimmungen findet ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  • Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Garantie ergeben, wird der Sitz unseres Unternehmens als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart, sofern der Antragsteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.