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Erfolgsservice („Geld-zurück-Garantie")

Im Rahmen unseres optionalen Erfolgsservice bieten wir Kunden die Möglichkeit, die gezahlte Servicegebühr+Konsulargebühr im Fall einer Ablehnung des Visumantrags zurückzuerhalten.

Voraussetzungen für die Erstattung:

  • Sämtliche von uns angeforderten Unterlagen und Nachweise müssen vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht vorgelegt worden sein.
  • Die Einreichung des Antrags bei der zuständigen Auslandsvertretung muss ausschließlich durch uns erfolgt sein.
  • Die Ablehnung darf nicht auf Umstände zurückzuführen sein, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. politische Entscheidungen, Konsularpraxis, individuelle Vorstrafen oder Sanktionslisten).

Ausschluss der Garantie:

  • Kein Erstattungsanspruch besteht, wenn unvollständige, falsche oder gefälschte Unterlagen eingereicht werden.
  • Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Erstattung, wenn der Antragsteller trotz Aufforderung erforderliche Dokumente nicht oder verspätet bereitstellt.
  • Die Garantie greift nicht, wenn der Antrag durch den Antragsteller selbst oder abweichend von unseren Vorgaben eingereicht wurde.