Ab dem 1. Dezember 2023 wird bis zum 30. November 2024 die Visumpflicht für Kurzaufenthalte bis zu 15 Tagen vorübergehend ausgesetzt. Staatsangehörige Deutschlands, Frankreichs, Italiens, der Niederlande, Spaniens und Malaysias benötigen für touristische und geschäftliche Zwecke, sowie für Transit und den Besuch von Freunden und Verwandten kein Visum. Für alle anderen Staatsangehörigkeiten und Reisezwecke muss weiterhin ein Visum beantragt werden.
Gemäß einer Neuregelung der chinesischen Regierung vom 8. August 2023 ist bis zum Jahresende für folgende Visumkategorien zur ein- oder zweimaligen Einreise keine Abgabe von Fingerabdrücken mehr erforderlich:
Das heißt, alle Antragsteller können uns Ihre Originalunterlagen zukommen lassen, ohne dass eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist. Für Visa zur Mehrfacheinreise besteht weiterhin die Pflicht zur Fingerabdruckabgabe.