Deutsche Staatsangehörige benötigen vor der Einreise nach Indien ein Visum. Für viele touristische Reisen kommt ein e-Tourist-Visum infrage. Der Antrag erfolgt über Indian Visa Online. Ein Visum bei Einreise gibt es nicht.
Dieser Artikel erklärt die verfügbaren e-Tourist-Optionen, das Antragsfenster, die Gültigkeit und die offiziellen Gebühren. Hinweise zu den zusätzlichen Einreiseformularen finden Sie weiter unten sowie im Leitfaden zur E-Arrival Card.
Das e-Tourist-Visum ist für touristische Reisen, private Besuche und bestimmte kurzfristige Aufenthalte vorgesehen. Für geschäftliche Termine, Messen oder technische Einsätze ist es nicht die richtige Kategorie.
| Ihr Anliegen | Passende Information |
|---|---|
| Touristische Reise oder privater Besuch | Informationen zum Touristenvisum |
| Probleme mit Portal, Zahlung oder Upload | Hilfe zum offiziellen e-Visum-Portal |
| Geschäftsreise | Leitfaden zum Geschäftsvisum |
Planen Sie den Antrag mit ausreichend Vorlauf. Laut dem offiziellen e-Visa-Portal kann auch die 30-Tage-Option bis zu 120 Tage und mindestens 4 Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum beantragt werden.
Der häufigste Fehler: „30 Tage Gültigkeit“ wird mit „ich habe 30 Tage Zeit ab meinem Wunschtermin“ verwechselt.
Laut den offiziellen FAQ des e-Visa-Portals gilt für das e-Tourist Visa (30 days):
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen dem Antragsfenster und der Aufenthaltsdauer: Die 30 Tage beginnen erst mit der ersten Ankunft in Indien; die erste Einreise muss innerhalb der ETA-Gültigkeit liegen.
| Kategorie | 30 Tage e-Tourist | 1 Jahr e-Tourist | 5 Jahre e-Tourist |
|---|---|---|---|
| Gültigkeit / Aufenthalt | 30 Tage ab erster Ankunft | 365 Tage ab ETA-Genehmigung | 5 Jahre ab ETA-Genehmigung |
| Einreisen | Multiple | Multiple | Multiple |
| Verlängerung | Nicht verlängerbar | Die offiziellen Bedingungen prüfen | Die offiziellen Bedingungen prüfen |
| Max. Aufenthalt pro Kalenderjahr | Nicht zutreffend | Höchstens 180 Tage | Höchstens 180 Tage |
Ein reguläres Touristenvisum über eine indische Auslandsvertretung folgt eigenen Bedingungen. Prüfen Sie dafür die aktuellen Hinweise des Auswärtigen Amts und der zuständigen indischen Vertretung.
| Ihre Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Einmalige Kurzreise (höchstens 30 Tage) | Das 30-Tage-e-Tourist-Visum kann passen. Beachten Sie das Antragsfenster und die Angaben in der ETA. |
| Mehrere Indien-Reisen innerhalb von 12 Monaten | Das Ein-Jahres-e-Tourist-Visum gilt ab Erteilung der ETA und erlaubt mehrere Einreisen. |
| Regelmäßige Besuche über Jahre | Das Fünf-Jahres-e-Tourist-Visum ist langfristig gültig; pro Kalenderjahr gelten Aufenthaltsgrenzen. |
| Geschäftsreise, Meeting, Messe | Prüfen Sie stattdessen das Geschäftsvisum für Indien. |
Bei einer einzelnen Reise mit festem Ankunftsdatum kann die 30-Tage-Option passen. Für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres ist die Ein-Jahres-Option oft naheliegender. Maßgeblich bleiben die aktuellen Bedingungen des offiziellen Portals und die erteilte ETA.
| Regel | Inhalt |
|---|---|
| Frühestens | Antrag bis zu 120 Tage im Voraus zum geplanten Reisedatum |
| Spätestens | Antrag mindestens 4 Tage vor dem Ankunftsdatum (Auswärtiges Amt: E-Visum spätestens vier Tage vor Einreise) |
| Reisepass | Beim Antrag mindestens 6 Monate gültig |
Beispiel: Bei einer Ankunft am 15. Juni liegt das Antragsfenster ungefähr zwischen dem 15. Februar und dem 11. Juni. Prüfen Sie vor der Abreise stets die Angaben in der erteilten ETA.
Für deutsche Staatsangehörige gelten laut e-Tourist-Gebührenplan:
| e-Tourist-Visum | Gebühr (US-$) |
|---|---|
| 30 Tage (April–Juni) | 10 |
| 30 Tage (Juli–März) | 25 |
| 1 Jahr | 40 |
| 5 Jahre | 200 |
Zusätzlich können 3 % Banktransaktionsgebühren anfallen. Die Gebühr ist nicht erstattungsfähig.
Das e-Visum beantragen Sie über Indian Visa Online, das offizielle Portal der indischen Behörden. Dort wählen Sie die Kategorie, geben Pass- und Fotodaten ein und bezahlen die Gebühr. Prüfen Sie vor der Abreise den Status „GRANTED“ und führen Sie die ETA als Ausdruck mit.
Bei Problemen mit Zahlung, Foto oder Sitzung hilft der Leitfaden zum e-Visum-Portal.
Die E-Arrival Card füllen ausländische Reisende innerhalb von 72 Stunden vor der Ankunft online aus. Nach den aktuellen Hinweisen des Auswärtigen Amts kommt eine Gesundheitserklärung frühestens 24 Stunden vor der Einreise hinzu. Beide Formulare ersetzen kein Visum.
| Fehler | Tipp |
|---|---|
| Frist falsch eingeplant | Antrag höchstens 120 Tage, mindestens 4 Tage vor Ankunft einreichen |
| Zu spät beantragt | Minimum 4 Tage Vorlauf einplanen |
| Falsche Kategorie | Für geschäftliche Tätigkeiten das Geschäftsvisum prüfen |
| Kein ETA-Ausdruck | Den Status „GRANTED“ prüfen und die ETA ausdrucken |
| Fake-Portal | Nur das offizielle Portal Indian Visa Online nutzen |
Das 30-Tage-e-Tourist-Visum ist nicht verlängerbar. Verlängerungen regulärer Touristenvisa nur in Ausnahmefällen über das FRRO (AA).
Die 30 Tage zählen ab der ersten Ankunft in Indien, nicht ab Antrag. Maßgeblich sind außerdem die Angaben in der erteilten ETA.
Für eine einmalige Kurzreise kann die 30-Tage-Option passen. Bei mehreren Reisen innerhalb eines Jahres kann die Ein-Jahres-Option geeigneter sein. Maßgeblich bleiben die aktuellen Bedingungen des offiziellen Portals und die erteilte ETA.
Nein. Das 30-Tage-e-Tourist-Visum ist nicht verlängerbar und nicht umwandelbar.
Für die 30-Tage-, Ein-Jahres- und Fünf-Jahres-Option kann der Antrag laut offiziellem Portal bis zu 120 Tage, mindestens aber vier Tage vor dem geplanten Ankunftsdatum gestellt werden. Bei den längeren Optionen beginnt die Gültigkeit mit der ETA-Erteilung.
Die Gebühr hängt von der gewählten e-Tourist-Option und beim 30-Tage-Visum von der Reisezeit ab. Zusätzlich fallen nach dem offiziellen Gebührenplan 3 Prozent Banktransaktionsgebühr an.
Ja. Die E-Arrival Card wird innerhalb von 72 Stunden vor Ankunft ausgefüllt. Nach den aktuellen Hinweisen des Auswärtigen Amts kommt eine Gesundheitserklärung frühestens 24 Stunden vor der Einreise hinzu. Beide ersetzen nicht das Visum.
Sie sollten den ETA-Ausdruck mitführen und auf Verlangen vorzeigen.
Nein. Deutsche Staatsangehörige benötigen das Visum vor der Einreise.
Ein kostenpflichtiger Service kann bei organisatorischen Fragen zum Antrag hilfreich sein. Er ist keine Behörde und kann weder eine ETA noch die Einreise garantieren. Informationen dazu bietet 1a Visum Service.
Hinweis: Einreise- und Visaregeln können sich ändern. Prüfen Sie vor Abreise die verlinkten Behördenquellen.
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