Mit einem Russland E-Visum können Sie nicht über jeden Flughafen, Bahnhof oder Landübergang ein- und ausreisen. Entscheidend ist der konkrete Grenzübergang. Prüfen Sie deshalb Ihre Hin- und Rückroute vor der Buchung in der aktuellen offiziellen Liste.
Das Russland E-Visum gilt nur an den Grenzübergängen, die in der aktuellen Liste des russischen E-Visum-Portals stehen. Das gilt sowohl für die Einreise als auch für die Ausreise. Ein E-Visum wird nicht erst an der Grenze ausgestellt.
Das Visum berechtigt zu einer einmaligen Einreise. Es ist ab Ausstellung bis zu 120 Tage gültig; der Aufenthalt darf ab der Einreise höchstens 30 Tage dauern. An- und Abreisetag zählen dabei jeweils als voller Tag.
Die verbindliche Übersicht finden Sie auf der offiziellen Liste der zugelassenen Grenzübergänge.
Für viele Reisende sind die folgenden Flughäfen praktische Orientierungspunkte. Die Aufzählung ist kein Ersatz für die vollständige aktuelle Liste.
Für eine Anreise über internationale Drehkreuze ist besonders wichtig, dass im Ticket tatsächlich der zulässige russische Zielflughafen steht. Der direkte Flugverkehr zwischen Russland und der Europäischen Union ist weiterhin eingestellt; Verbindungen über andere internationale Drehkreuze können sich kurzfristig ändern.
Die offizielle Liste enthält eigene Kontrollpunkte für Straßen, Bahnstrecken und Seehäfen. Ein zugelassener Flughafen bedeutet nicht, dass ein nahe gelegener Land- oder Bahnübergang ebenfalls für das E-Visum genutzt werden kann.
Finnland hat seine Grenzübergänge zur Russischen Föderation bis auf Weiteres geschlossen. Auf dem Landweg sind nach Angaben des Auswärtigen Amts derzeit nur einzelne Übergänge über Polen und Litauen im Gebiet Kaliningrad, Estland, Lettland und Norwegen möglich. Prüfen Sie zusätzlich zur E-Visum-Liste immer die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise.
Eine visumfreie Einreise nach Belarus ersetzt kein Russland-Visum. Für die Weiterreise in die Russische Föderation ist weiterhin ein gültiges Russland-Visum erforderlich. Für Drittstaater gelten über Belarus außerdem besondere Regelungen zu den zulässigen Außengrenzen.
Planen Sie eine Route über Belarus, klären Sie vor der Buchung sowohl die aktuelle Visumregelung als auch den konkreten Grenzübergang. Die im russisch-belarussischen Abkommen genannten Außengrenzen sind nicht automatisch als Grenzübergänge für das Russland E-Visum freigegeben.
Die Entscheidung über Einreise und Visum liegt bei den zuständigen russischen Stellen. Die aktuelle offizielle Liste ist daher immer maßgeblich.
Ja, wenn der konkrete Flughafen für Einreise und der konkrete Flughafen für Ausreise jeweils in der aktuellen offiziellen Liste stehen. Beide Orte müssen vor der Reise geprüft werden.
Ja, sofern auch der Ausreiseort in der aktuellen Liste der zugelassenen Grenzübergänge steht. Ein Ausreiseort außerhalb der Liste ist mit dem E-Visum nicht zulässig.
Finnland hat seine Grenzübergänge zur Russischen Föderation bis auf Weiteres geschlossen. Prüfen Sie vor jeder Reise zusätzlich die aktuelle offizielle Liste der E-Visum-Grenzübergänge und die Reisehinweise des Auswärtigen Amts.
Nein. Bei einer visumfreien Einreise nach Belarus ist für die Weiterreise nach Russland weiterhin ein gültiges Russland-Visum erforderlich. Für die Route gelten zusätzliche Grenzregelungen.
Transit ist im E-Visum-Antrag nicht als eigener Reisezweck vorgesehen. Passt der Zweck nicht zu den zulässigen Kategorien des E-Visums, ist ein klassisches Visum bei einer russischen Auslandsvertretung oder einem Visumzentrum zu prüfen.
Die verbindliche Liste veröffentlicht das russische E-Visum-Portal. Prüfen Sie dort vor der Buchung den konkreten Flughafen, Landübergang, Bahnhof oder Seehafen für Einreise und Ausreise.
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Russland E-Visum-Antragsservice1A Visum Service ist eine private Agentur. Die endgültige Entscheidung über ein Russland-Visum und die Einreise trifft die zuständige russische Stelle.