Kurzantwort: Deutsche Staatsangehörige können für touristische Kurzaufenthalte visumfrei in die Republik Korea einreisen — ohne Erwerbstätigkeit, in der Regel bis zu 90 Tage. Bis zum 31. Dezember 2026 ist keine K-ETA nötig. Stattdessen müssen Sie die kostenlose e-Arrival Card innerhalb von drei Kalendertagen vor der Einreise online ausfüllen. Eine K-ETA ist kein Visum und garantiert keine Einreise. Details: K-ETA & e-Arrival Leitfaden.
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Brauchen Deutsche ein Visum für Südkorea?
Für Standard-Urlaub meist nein (Visumfreiheit ≤90 Tage, keine Erwerbstätigkeit) — aber e-Arrival Card beachten. Ausführlich: Leitfaden.
Brauchen Deutsche 2026 eine K-ETA?
Nein — die K-ETA-Pflicht ist für deutsche Reisende bis 31.12.2026 ausgesetzt. Stattdessen: e-Arrival Card.
Was ist der Unterschied zwischen K-ETA und e-Arrival Card?
K-ETA = elektronische Reisegenehmigung; e-Arrival Card = digitale Ankunftsmeldung. 2026 für Deutsche: e-Arrival statt K-ETA. → Leitfaden § Vergleich.
Geschäftsreise — brauche ich ein Visum?
Kurzreisen bis 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit sind oft visumfrei. Für langfristige Geschäftsaufenthalte, Erwerbstätigkeit oder Visumarten C-4/D-7/D-8 → Geschäftsvisum-Guide.
Reise mit Kindern — brauchen Kinder K-ETA?
Nein (2026 wie Erwachsene) — eigenes Reisedokument · e-Arrival gemeinsam möglich. → Leitfaden § Familie.
Working Holiday in Korea — welches Visum?
H-1 vor der Einreise — nicht visumfrei mit Nebenjob. → Working-Holiday-Guide.
Wann hilft 1avisum?
Bei Geschäfts- und Studienvisa, KVAC-Unterlagen und Unsicherheit zu Einreisevoraussetzungen — Beratung. Keine Behörde, keine Einreisegarantie.
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Rechtlicher Hinweis: 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde. Maßgeblich sind die offiziellen Regelungen zum Zeitpunkt Ihrer Antragstellung. Keine Rechtsberatung, keine Garantie auf Erteilung oder Einreise.
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