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Kurzantwort: Deutsche mit normalem Reisepass können bis zum 31. Dezember 2026 unter bestimmten Bedingungen bis zu 30 Tage visumfrei in die Volksrepublik China einreisen — für Urlaub, Geschäftsreisen, Besuche, akademischen/kulturellen Austausch und Transit. Ein Visum vor der Reise ist dann nicht nötig. Unabhängig davon müssen Sie eine Einreiseerklärung ausfüllen; das Auswärtige Amt empfiehlt das elektronische Formular der National Immigration Administration (NIA). Offizieller Einstieg: en.nia.gov.cn.
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In vielen Fällen: nein — zumindest nicht für einen kurzen Aufenthalt bis 30 Tage im Jahr 2026. Laut Auswärtigem Amt können deutsche Staatsangehörige bis zum 31. Dezember 2026 visumsfrei einreisen, wenn der geplante Aufenthalt höchstens 30 Tage dauert und der Reisezweck zu den erlaubten Kategorien passt: geschäftliche und touristische Reisen, Besuchsreisen, akademischer und kultureller Austausch sowie Transit.
Visumfreiheit heißt nicht „ohne Formalitäten“. Für jede Einreise ist eine Einreiseerklärung vorgeschrieben; empfohlen wird das NIA-Onlineformular. Wer in einer Privatunterkunft übernachtet, muss sich zudem innerhalb von 24 Stunden bei den zuständigen Behörden anmelden — in Hotels erledigt das Haus die Meldung in der Regel für Sie.
Wichtig: Auch bei visumfreier Einreise garantiert niemand die Einreise. An chinesischen Flughäfen werden Personen ohne erforderliches Visum oder ohne erfüllte visumsfreie Voraussetzungen in der Regel nicht nachträglich mit Visum versorgt, sondern die Einreise wird verweigert. Die endgültige Entscheidung trifft die Grenzbehörde.
| Begriff | Was ist das? | 2026 für typische Deutsche Kurzreisen |
|---|---|---|
| 30-Tage-Visumfreiheit | Kein Visum-Sticker vor der Reise nötig | Ja, bis 31.12.2026, max. 30 Tage, passender Zweck |
| Visum vor Reise | Aufkleber/Eintrag, Antrag über CVASC | Nur wenn Visumpflicht gilt (z. B. >30 Tage, Arbeit, Studium) |
| Einreiseerklärung (NIA) | Digitale Ankunftsmeldung | Pflicht bei jeder Einreise — auch visumfrei |
| 30-Tage-Visumfreiheit (DE) | Visum vor Reise | Einreiseerklärung | |
|---|---|---|---|
| Gültig bis | 31.12.2026 | je nach Visumtyp | bei jeder Einreise |
| Max. Aufenthalt | 30 Tage | laut Visum | — |
| Visum am Flughafen? | nein | Antrag vorher über CVASC | — |
Merksatz: Visumfrei ≠ ohne Grenzkontrolle. An den Grenzen können Ausländer zwischen 14 und 70 Jahren Fingerabdrücke abgeben müssen.
Die Regelung richtet sich an deutsche Staatsangehörige mit ordentlichem Reisepass. Sie gilt befristet bis zum 31. Dezember 2026.
Laut Auswärtigem Amt zählen u. a.:
| Dokument | Visumfrei bis 30 Tage? |
|---|---|
| Reisepass | Ja |
| Vorläufiger Reisepass | Nein — nur mit Visum |
| Kinderreisepass | Nein — nur mit Visum |
| Reiseausweis als Passersatz (RaP) | Nein |
| Dienstpass | Nein |
Bei visumsfreier Einreise muss der Pass mindestens für den geplanten Aufenthalt gültig sein. Wer mit Visum einreist, braucht in der Regel noch mindestens sechs Monate Restgültigkeit bei Einreise.
Stand Juni 2026: Die 30-Tage-Regelung ist bis 31.12.2026 befristet. Für Reisen danach sollten Sie unmittelbar vor Abreise erneut die Hinweise des Auswärtigen Amts und der chinesischen Botschaft in Berlin prüfen.
Planen Sie mehr als 30 Tage in China — etwa als Tourist mit Langzeitprogramm, für Studium, Familienzusammenführung oder längere Geschäftstätigkeit — benötigen Sie in der Regel ein passendes Visum (z. B. L-Visum für Tourismus über 30 Tage). Der Antrag läuft über das Visa Application Service Center (CVASC) mit persönlicher Vorsprache und Fingerabdrücken.
Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass viele Tätigkeiten, die früher mit dem Geschäftsreisevisum (Typ M) möglich waren, heute ein Arbeitsvisum (Typ Z) mit Arbeitserlaubnis erfordern — darunter u. a. Forschung, Dreh- und Filmaufnahmen, Montage- und Servicearbeiten an Anlagen sowie bestimmte Entsendungen.
| Situation | Typische Einordnung |
|---|---|
| Kurzes Meeting, Messebesuch, Verhandlung ohne Erwerbstätigkeit in China | kann unter 30-Tage-Visumfreiheit fallen — Einzelfall |
| Installation, Montage, bezahlte Produktion, längere Projektpräsenz | eher Z-Visum |
| Unsicherheit beim Zweck | Rücksprache mit Partner in China und Visaberatung |
Ausführlicher zu M-Visum, Einladungsschreiben und Canton Fair: Praxis-Handbuch Geschäftsreisen.
Verlassen Sie sich nicht darauf, in China ein Visum zu bekommen, wenn Sie ohne gültiges Visum oder ohne erfüllte visumsfreie Voraussetzungen ankommen — die Einreise wird regelmäßig verweigert.
Unabhängig von der Visumfreiheit müssen Reisende eine Einreiseerklärung ausfüllen. Das Auswärtige Amt empfiehlt das elektronische Formular der National Immigration Administration (NIA).
Merksatz: Visumfreiheit ersetzt nicht die Einreiseerklärung — beides sind parallele Pflichten.
Auch visumfreie Aufenthalte unterliegen der Meldepflicht:
| Unterkunft | Wer meldet an? |
|---|---|
| Hotel | Das Hotel übernimmt die Anmeldung in der Regel |
| Privatwohnung (Freunde, Familie, Airbnb) | Sie innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Public Security Bureau (Entry-Exit-Administration) |
Laut Auswärtigem Amt sind Registrierung persönlich, online oder per App möglich — je nach Stadt u. a. über die Hotline 12367 oder lokale Online-Portale (z. B. Peking, Shanghai). Details variieren örtlich; halten Sie Pass und Unterkunftsadresse bereit.
Folgen bei Verstößen: Die Behörden protokollieren Verstöße; möglich sind Befragungen, Geldstrafen und in schweren Fällen künftige Einreiseverweigerung oder Visumsversagung.
Hongkong und Macau sind Sonderverwaltungsregionen: Deutsche können dort visumfrei einreisen. Für das chinesische Festland gelten eigene Regeln.
Planen Sie Kombireisen, beachten Sie:
Tipp: Umfasst Ihre Route Festland → HK/Macau → Festland, klären Sie vor Abreise Visumtyp und Einreisehäufigkeit — ggf. mit M-Visum mit mehrfacher Einreise.
China kennt zusätzlich Programme zur transitvisumfreien Einreise (historisch 72/144 Stunden, inzwischen u. a. 240 Stunden / 10 Tage in bestimmten Regionen) — mit eigenen Voraussetzungen (Drittland-Ticket, zugelassene Häfen, begrenzte Reisegebiete).
Das ist nicht dasselbe wie die 30-Tage-Visumfreiheit für Deutsche. Wer nur transitieren will, sollte die Transitregeln separat prüfen.
Selbst erledigen reicht oft bei kurzem touristischem oder privatem Aufenthalt unter 30 Tagen ohne komplexe Erwerbstätigkeit.
Beratung oder Antragsservice lohnt sich eher bei M-Visum / Canton Fair, L-, Z- oder X-Visum, Drittstaatsangehörigen mit Wohnsitz in Deutschland oder unklarer Visakategorie.
→ China Visum-Service bei 1avisum · Geschäftsreise-Guide
Für viele Kurzreisen bis 30 Tage: nein — bis 31.12.2026 visumfrei, wenn Zweck und Voraussetzungen passen. Ein Visum ist weiterhin nötig bei längeren Aufenthalten, vielen Arbeits-/Studienzwecken und für bestimmte Reisedokumente.
Kurze Geschäftsreisen können unter die 30-Tage-Regel fallen. Erwerbstätigkeit vor Ort (Montage, Dreharbeiten, Forschung u. a.) erfordert häufig ein Z-Visum. Im Zweifel: Partner in China und Visumexperten einbeziehen.
Ja. Eine Einreiseerklärung ist Pflicht; das Auswärtige Amt empfiehlt das NIA-Onlineformular. Details: Digital Arrival Card.
In der Regel nein. Ohne Visum oder ohne erfüllte visumsfreie Voraussetzungen wird die Einreise verweigert — es werden keine Visa am Flughafen ausgestellt.
Nein. Mit Kinderreisepass oder vorläufigem Reisepass ist Einreise nur mit Visum möglich.
Ja, wenn Sie nicht im Hotel wohnen: Innerhalb von 24 Stunden beim zuständigen Public Security Bureau registrieren. Hotels melden Gäste üblicherweise selbst.
Die 30-Tage-Visumfreiheit ist bis zu diesem Datum befristet. Für 2027-Reisen vor Abreise erneut offizielle Quellen prüfen.
Stand: Juni 2026. Einreise- und Visaregeln können sich kurzfristig ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen die genannten Behörden.
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