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Kurzantwort: Wer in Deutschland lebt, aber nicht deutscher Staatsangehöriger ist, fällt nicht unter die 30-Tage-Visumfreiheit für Deutsche bis 31.12.2026. In der Regel brauchen Sie ein China-Visum vor der Reise — sofern für Ihre Staatsangehörigkeit keine eigene visumsfreie Regel gilt. Mit nachweisbarem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland können Sie den Antrag häufig beim CVASC oder der Botschaft in Deutschland stellen, ohne ins Heimatland zu reisen. Am Flughafen wird in der Regel kein Visum ausgestellt (Auswärtiges Amt).
Weiterführend: CVASC Berlin — Ablauf · 30-Tage-Visumfreiheit (nur Deutsche) · Canton Fair / M-Visum · Digital Arrival Card · China-Kompetenzzentrum
Viele Antragsteller suchen: „China Visum mit Aufenthaltstitel“ oder „China Visum als Ausländer in Berlin“. Die entscheidenden Fragen sind:
Das Auswärtige Amt beschreibt die befristete Visumfreiheit bis 31. Dezember 2026 ausdrücklich für deutsche Staatsangehörige — für touristische und geschäftliche Kurzreisen, Besuche, akademischen/kulturellen Austausch und Transit.
In Deutschland wohnhafte Ausländer mit z. B. türkischem, indischem oder anderem Nicht-EU-Pass sind davon nicht automatisch erfasst. Ausländer über 16 Jahre müssen sich in China mit Reisepass und gültigem chinesischen Visum ausweisen können — Ausnahme nur bei visumsfreier Einreise nach den für ihre Nationalität geltenden Regeln (AA China).
Merksatz: Nationalität entscheidet über Visumpflicht · Wohnsitz in Deutschland entscheidet oft über den Antragsort — nicht über die Visumfreiheit.
Orientierung für deutsche Kolleginnen und Kollegen: Einreise-Leitfaden 2026.
| Deutsche Staatsangehörige | Ausländer mit Wohnsitz in Deutschland | |
|---|---|---|
| 30-Tage visumfrei bis 31.12.2026 | Ja (unter Bedingungen) | Nein (als deutsche Regel) |
| Visum vor Reise nötig? | Nur wenn >30 Tage / Studium / Arbeit / Ausnahmefälle | In der Regel ja — außer eigene Visumbefreiung für Ihre Nationalität |
| Antrag in Deutschland möglich? | Ja (CVASC), wenn Visum nötig | Ja, wenn gewöhnlicher Aufenthalt nachweisbar |
| Einreiseerklärung (NIA) | Ja | Ja |
Ob Ihre Staatsangehörigkeit von einer separaten visumsfreien Einreise profitiert, prüfen Sie bei der Botschaft Berlin (FAQ) — dieser Artikel listet keine Länder pauschal auf.
Ja, oft — wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland im Visumsverfahren nachweisen können. Nach chinesischem Einreiserecht wird der Antrag im Land der Staatsangehörigkeit oder des gewöhnlichen Aufenthalts gestellt.
Wichtig:
Welche Dokumente den Aufenthalt belegen — Aufenthaltstitel, Meldebescheinigung, Arbeitsvertrag usw. — legen Botschaft und CVASC fest. Erkundigen Sie sich vor der Terminbuchung auf der Botschaftswebsite — verbindliche Checkliste auch im CVASC-Leitfaden.
Laut Auswärtigem Amt und CVASC umfasst ein typischer Antrag:
Ausführlicher Ablauf, Gebühren und Portal-Hinweise: CVASC Berlin — Leitfaden 2026.
Keine Einreisegarantie — auch ein erteiltes Visum garantiert nicht die Einreise.
Die vollständige Liste hängt von Visumtyp und Nationalität ab. Typischerweise gehören dazu:
Verbindliche Checkliste: Angaben der Botschaft Berlin bzw. im CVASC-Terminportal.
Unabhängig vom Visum:
Besonders bei Drittstaatsangehörigen in Deutschland:
China Visum-Service anfragen — unabhängig von der kostenlosen NIA-Einreiseerklärung. Keine Behörde, keine Einreisegarantie.
Brauche ich als Türke oder Inder in Berlin ein China-Visum?
In der Regel ja für normale Einreisen — Sie fallen nicht unter die deutsche 30-Tage-Visumfreiheit. Antrag oft in Deutschland über CVASC.
Reicht mein deutscher Aufenthaltstitel für den Antrag?
Der Aufenthaltstitel kann Teil des Nachweises des gewöhnlichen Aufenthalts sein — welche Dokumente genau nötig sind, legt Botschaft/CVASC fest.
Kann ich wie meine deutschen Kollegen ohne Visum nach China?
Nein — die 30-Tage-Regel gilt nur für Deutsche. Ihre Nationalität ist maßgeblich.
Wo beantrage ich — CVASC Berlin?
Einzelreisende können in Deutschland beim CVASC oder der Botschaft beantragen. Details: CVASC-Leitfaden.
Wie lange muss mein Pass gültig sein?
Bei Einreise mit Visum mindestens sechs Monate.
Kann ich das Visum am Flughafen in China bekommen?
Grundsätzlich nein.
Reicht die 240-Stunden-Transitregel statt eines Visums?
Nur bei eigenständigen Transit-Voraussetzungen (u. a. Drittland-Ticket) — nicht als Ersatz für eine normale Touristenreise. Türkei/Indien sind nicht in der 55-Länder-Liste — siehe Transit-Leitfaden.
Muss ich die Digital Arrival Card ausfüllen?
Ja — auch mit Visum.
In Deutschland wohnhafte Ausländer brauchen für China-Reisen in der Regel ein Visum vor der Einreise — die deutsche 30-Tage-Visumfreiheit gilt nicht für Sie. Mit nachweisbarem Aufenthalt in Deutschland können Sie den Antrag oft hier über das CVASC stellen. Klären Sie Nationalität, Visumkategorie und Unterlagen frühzeitig bei Botschaft oder Visumberatung.
Stand: Juni 2026. Anforderungen können sich nach Nationalität und Aufenthaltsstatus unterscheiden. Verbindlich sind Angaben von Botschaft, CVASC und Auswärtigem Amt. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung und garantiert keine Visums- oder Einreiseerteilung.
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