Kurzantwort: Deutsche können für touristische Kurzaufenthalte visumfrei einreisen. Bis zum 31. Dezember 2026 ist keine K-ETA nötig — stattdessen müssen Sie die kostenlose e-Arrival Card innerhalb von drei Kalendertagen vor der Einreise online ausfüllen (Auswärtiges Amt, e-arrivalcard.go.kr).
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Nein — für den typischen Touristen- oder Besuchsaufenthalt im Jahr 2026. Laut Auswärtigem Amt dürfen Staatsangehörige der EU- und Schengen-Staaten für Kurzzeitaufenthalte von weniger als 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit visumfrei in die Republik Korea einreisen. Die K-ETA-Pflicht (Korea Electronic Travel Authorization) ist für deutsche Reisende bis zum 31. Dezember 2026 ausgesetzt.
Das bedeutet nicht, dass Sie ohne Vorbereitung einreisen können. Wer keine gültige K-ETA hat, muss die elektronische e-Arrival Card nutzen — gebührenfrei und innerhalb der drei Kalendertage vor der Einreise online einreichen auf e-arrivalcard.go.kr (Domain .go.kr).
Merksatz: K-ETA ist kein Visum. Auch eine genehmigte K-ETA garantiert keine Einreise — die endgültige Entscheidung trifft die koreanische Einwanderungsbehörde am Grenzübergang (VISITKOREA).
| Begriff | Was ist das? | 2026 für Deutsche |
|---|---|---|
| Visumfreiheit | Kein Visum-Sticker für Kurzaufenthalt | Ja, ≤90 Tage, keine Erwerbstätigkeit |
| K-ETA | Elektronische Reisegenehmigung vor dem Boarding | 2026 nicht Pflicht |
| e-Arrival Card | Digitale Ankunftsmeldung | Pflicht, wenn keine K-ETA/ARC |
Die K-ETA-Befreiung 2026 ist keine reine Gebührenerlassung: Deutsche müssen die K-ETA nicht beantragen und nutzen stattdessen die e-Arrival Card.
| K-ETA (Regelfall) | Deutsche 2026 | e-Arrival Card | |
|---|---|---|---|
| Pflicht? | derzeit nein für DE | — | ja |
| Kosten | 10.000 KRW (laut K-ETA Guide) | — | kostenlos |
| Entfällt für | — | — | K-ETA- oder ARC-Inhaber |
Die befristete Ausnahme gilt laut Auswärtigem Amt bis zum 31. Dezember 2026. VISITKOREA führt Deutschland unter den befristet befreiten Ländern und Regionen.
Wer testweise den K-ETA-Antrag startet, erhält laut VISITKOREA beim Scannen der Passdatenseite ggf. ein Pop-up, das auf die Befreiung hinweist.
Stand Juni 2026: Für Reisen ab 2027 sollten Sie unmittelbar vor Abreise erneut auf k-eta.go.kr prüfen, ob die Pflicht wieder gilt.
Das Portal ist auf Englisch, Koreanisch, Japanisch und Chinesisch verfügbar — halten Sie Passdaten und vollständige Unterkunftsadresse in Korea bereit.
Im Individual-Flow akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen, geben Pass- und Reisedaten ein, prüfen die Angaben und speichern PDF sowie Issue Number (Bestätigung per E-Mail). Ausführliche Anleitung: Declaration Procedure.
Reisen Sie mit Partner/in, Kindern oder Babys nach Korea, gelten für jedes Familienmitglied grundsätzlich dieselben Regeln wie für Erwachsene — mit ein paar praktischen Besonderheiten bei der e-Arrival Card.
Nein — wie erwachsene Deutsche benötigen Kinder mit deutschem Pass bis 31. Dezember 2026 keine K-ETA (Auswärtiges Amt). Stattdessen gilt die e-Arrival Card (sofern das Kind keine eigene gültige K-ETA oder keinen ARC hat).
Laut Auswärtigem Amt ist die Einreise u. a. mit Reisepass oder Kinderreisepass möglich. Jedes Kind — auch Babys — braucht ein eigenes gültiges Dokument; es gibt kein „Familienpass“. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Einreise gültig sein (Fluggesellschaften können eigene Mindestrestgültigkeiten verlangen).
Im Individual-Flow können Sie bis zu 9 Personen in einem Antrag erfassen:
Wichtig: Als Vertretende/r Antragsteller/in ist nur wer älter als 14 Jahre ist zugelassen — Kinder unter 15 können die e-Arrival Card nicht allein für die Familie einreichen (siehe Declaration Procedure oben).
Größere Gruppen (z. B. Schulreise, Verein): Group e-Arrival Card am PC für 2–1.000 Personen — oft sinnvoll, wenn eine Lehrkraft oder Agentur für viele Schüler einreicht.
Ja, wenn alle Reisenden
Dann: kein Visum · keine K-ETA 2026 · e-Arrival Card für jeden, der weder K-ETA noch ARC hat.
| Person | Typisch 2026 |
|---|---|
| Erwachsene | visumfrei + e-Arrival |
| Kind / Jugendliche | dito — eigenes Reisedokument |
| Baby | dito — Kinderreisepass oder Reisepass |
Nicht visumfrei: längerer Aufenthalt mit Nebenjob → Working Holiday H-1 (nicht begleitet) · Studium → Studentenvisum · Business → Geschäftsvisum.
Für Minderjährige gelten laut AA keine besonderen koreanischen Einreisebestimmungen — beachten Sie ggf. eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (insbesondere bei Alleinreise). Details hängen von Airline, Grenzbeamten und Einzelfall ab (keine pauschale Korea-Sonderregel in AA).
Bei der Einreise werden biometrische Daten (Fingerabdrücke) von Ausländern ab 17 Jahren erfasst — jüngere Kinder in der Regel nicht (AA).
Standard 2026: Deutsche brauchen keine K-ETA.
Optional sinnvoll, wenn Sie häufig nach Korea reisen oder bereits eine gültige K-ETA besitzen. Inhaber einer K-ETA-Reisegenehmigung oder eines dauerhaften Aufenthaltstitels (ARC) müssen kein Einreiseformular (e-Arrival Card) ausfüllen (AA).
| Punkt | Detail |
|---|---|
| Portal | www.k-eta.go.kr |
| Gebühr | 10.000 KRW (ca. 7–8 USD) |
| Bearbeitung | in der Regel innerhalb von 72 Stunden |
| Gültigkeit | 3 Jahre oder bis Passablauf — was zuerst eintritt |
Eine genehmigte K-ETA garantiert keine Einreise. Für einmalige Urlaubsreisen 2026 reicht die kostenlose e-Arrival Card in der Regel aus.
Einreise (2026):
Visum-Antrag (Sticker-Visum, Studium, längeres Business):
Das Korea Visa Application Center warnt vor betrügerischen Seiten wie visa-kr.com. Offiziell sind www.visa.go.kr und visaforkorea.eu.
Checkliste:
Zur Arbeitsaufnahme oder zum Studium ist ein Visum erforderlich — K-ETA und e-Arrival Card ersetzen das nicht (AA). Das Visum kann vor der Reise oder in bestimmten Fällen innerhalb von 90 Tagen nach Einreise bei der Ausländerbehörde beantragt werden.
| Situation | Typisch nötig |
|---|---|
| Urlaub / Besuch ≤90 Tage, kein Job in Korea | Visumfrei + e-Arrival Card |
| Kurze Geschäftstermine ohne Tätigkeit in Korea | oft visumfrei — Einzelfall prüfen |
| Langfristiges Business (C-4/D-7/D-8) | Visum → Geschäftsvisum-Guide |
| Studium (D-2 u. a.) | Visum → Studentenvisum |
Unsicher bei Geschäfts- oder Studienvisa? 1avisum unterstützt bei Antrag und Unterlagen — wir sind kein offizieller Partner der koreanischen Regierung.
Brauchen Deutsche 2026 überhaupt K-ETA?
Nein, bis 31. Dezember 2026 nicht. Stattdessen e-Arrival Card.
Was ist die e-Arrival Card — und ist sie kostenlos?
Digitale Ankunftsmeldung, gebührenfrei auf e-arrivalcard.go.kr.
Wann ausfüllen — 72 Stunden oder 3 Tage?
Portal: within 3 days before arrival; AA: drei Kalendertage vor Einreise. Planen Sie idealerweise 1–3 Tage vor Abflug.
Kann ich die e-Arrival Card für die Familie mit einreichen?
Ja, im Individual-Flow 1–9 Personen — Passdaten pro Kind einzeln · Vertreter älter als 14.
Brauchen Kinder 2026 eine K-ETA?
Nein — wie Erwachsene bis 31.12.2026 · stattdessen e-Arrival Card (ohne K-ETA/ARC).
Braucht mein Baby einen eigenen Pass?
Ja — Kinderreisepass oder Reisepass; kein Mitreiseeintrag im Elternpass (AA).
Reist die ganze Familie visumfrei?
Ja, wenn ≤90 Tage, keine Erwerbstätigkeit und visumfreie Staatsangehörigkeit für alle.
Kann mein 12-jähriges Kind das Formular ausfüllen?
Nein als Vertreter — nur Personen über 14 Jahre (laut offizieller Anleitung).
Lohnt sich freiwillige K-ETA trotz Befreiung?
Für Vielreisende kann K-ETA (10.000 KRW, 3 Jahre Gültigkeit) die wiederholte e-Arrival Card ersparen. Für einen Urlaub 2026 meist nein.
Welche Website ist offiziell?
Einreise: k-eta.go.kr, e-arrivalcard.go.kr. Visum: visa.go.kr, visaforkorea.eu. visa-kr.com ist laut KVAC betrügerisch.
Brauche ich für eine Geschäftsreise ein Visum?
Kurzmeetings ≤90 Tage oft visumfrei; langfristiges Business braucht ein Visum — siehe Geschäftsvisum-Guide.
Gilt die K-ETA-Befreiung nach dem 31.12.2026?
Unbekannt — vor Abreise auf k-eta.go.kr prüfen.
Südkorea-Visum-Service
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Rechtlicher Hinweis: 1A Visum Service ist ein privates Dienstleistungsunternehmen und keine Behörde, Botschaft oder offizielle Regierungsstelle. Angaben zu Gebühren, Bearbeitungszeiten und Einreisevoraussetzungen können sich ändern; maßgeblich sind ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihrer Reise geltenden offiziellen Regelungen der zuständigen Behörden. Die Informationen stellen keine Rechtsberatung dar und keine Garantie für die Erteilung eines Visums oder eine Einreiseerlaubnis.
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