Kurzfristig in China arbeiten: Z-Visum und Arbeitserlaubnis bis 90 Tage
Ein Techniker soll eine Anlage in Betrieb nehmen, ein Projektteam reist für einige Wochen nach China oder eine Produktion wird vor Ort begleitet: Auch ein kurzer Einsatz kann rechtlich als Arbeit gelten. Entscheidend ist nicht allein, ob Sie weniger als 90 Tage bleiben, sondern was Sie in China tatsächlich tun.
Dieser Beitrag erklärt, wie Sie kurzfristige Arbeit von einer Geschäftsreise abgrenzen und wie der Antrag üblicherweise vorbereitet wird. Für eine feste Stelle oder eine längerfristige Entsendung lesen Sie unseren Leitfaden In China arbeiten: Wann ist ein Z-Visum erforderlich?. Für kommerzielle Auftritte, Tourneen und Veranstaltungsteams gibt es den gesonderten Beitrag Visum für Auftritte und Veranstaltungen.
Erst die Tätigkeit einordnen, dann das Visum wählen
| Was ist in China geplant? | Erste Einordnung | Was Sie prüfen sollten |
| Besprechungen, Verhandlungen, Messebesuch oder Kundenbesuche ohne Arbeit vor Ort | Je nach Pass, Dauer und Zweck kann Visumfreiheit oder ein M-Visum passen. | Visumfreie Einreise und Geschäftsreise nach China prüfen. |
| Technische Installation, Wartung, Schulung, Forschung, Projektumsetzung oder Dreharbeiten | Kann kurzfristige Arbeit sein, auch bei weniger als 90 Tagen. | Mit dem chinesischen Unternehmen Arbeitserlaubnis und Z-Visum klären. |
| Kommerzielle Aufführung, Tournee, Modeschau oder Tätigkeit eines Veranstaltungsteams | Besonderer Fall der kurzfristigen Arbeit | Visum für Auftritte und Veranstaltungen prüfen. |
| Feste Stelle, langfristige Entsendung oder fortlaufende Tätigkeit | Langfristige Beschäftigung | Leitfaden zum langfristigen Z-Visum lesen. |
Sie sind unsicher, ob Ihr Einsatz als Arbeit gilt? Wir helfen Ihnen, Tätigkeit, Dauer und die Rolle des chinesischen Unternehmens zunächst einzuordnen. China-Visum-Service anfragen.
Weniger als 90 Tage bedeutet nicht automatisch Geschäftsreise
Für die Einordnung kommt es auf die tatsächliche Aufgabe in China an. Wer dort nur Gespräche führt, verhandelt oder eine Messe besucht, übt nicht automatisch eine Beschäftigung vor Ort aus. Anders kann es aussehen, wenn Sie eine Maschine installieren, Mitarbeitende schulen, ein Projekt umsetzen oder eine Produktion fachlich begleiten.
Das Auswärtige Amt nennt unter anderem Forschung, sportliche Trainingsaufenthalte, Modeschauen sowie Dreh- und Filmaufnahmen als Tätigkeiten, die auch bei kurzer Dauer eine Arbeitserlaubnis und ein Z-Visum erfordern können. Eine Einladung eines Kunden, die Zahlung durch den deutschen Arbeitgeber oder ein kurzer Reisezeitraum ändern daran für sich allein nichts.
Typische Fälle kurzfristiger Arbeit
- Installation, Inbetriebnahme, Wartung oder Reparatur technischer Anlagen
- Technische Beratung, Projektumsetzung oder Unterstützung vor Ort
- Fachliche Schulungen und Einweisungen, wenn sie über einen bloßen Geschäftsbesuch hinausgehen
- Forschungsaufgaben, Dreharbeiten, Filmproduktionen und Modeschauen
- Kommerzielle Aufführungen sowie Tätigkeiten von Licht-, Ton-, Produktions- und Veranstaltungsteams
Diese Beispiele sind keine abschließende Liste. Entscheidend bleibt, wie das chinesische Unternehmen die Aufgabe bei der zuständigen Stelle einordnet und welche Genehmigungen am Einsatzort verlangt werden.
So wird ein kurzfristiger Einsatz vorbereitet
- Das chinesische Unternehmen beschreibt Aufgabe, Einsatzort und Zeitraum so konkret wie möglich.
- Beide Seiten gleichen ab, welche Unterlagen und Genehmigungen für genau diesen Einsatz erforderlich sind.
- Die chinesische Seite bereitet die arbeitsbezogenen Antragsunterlagen vor.
- Mit diesen Unterlagen beantragen Sie das Z-Visum in Deutschland.
- Sie reisen nur für die genehmigte Aufgabe und innerhalb des genehmigten Zeitraums ein.
Wie lange die Vorbereitung dauert, hängt vom Arbeitsort, der Branche, dem chinesischen Unternehmen und den Unterlagen ab. Beginnen Sie daher nicht mit nicht erstattbaren Reisebuchungen, bevor die wesentlichen Schritte mit der chinesischen Seite abgestimmt sind.
Was das chinesische Unternehmen vorab klären sollte
Der Antrag beginnt auf chinesischer Seite. Dort muss klar sein, wer den Einsatz verantwortet und was Sie konkret vor Ort tun werden. Bei einer Entsendung ist das häufig nicht der deutsche Arbeitgeber, sondern das chinesische Einsatzunternehmen oder der chinesische Geschäftspartner.
- Welche Aufgabe übernehmen Sie, an welchem Ort und für welchen Zeitraum?
- Welche fachliche Qualifikation ist für diese Aufgabe erforderlich?
- Welche Gesellschaft in China beantragt oder begleitet die erforderlichen Schritte?
- Stimmen Projektbeschreibung, Einladung, Vertrag oder Entsendungsvereinbarung inhaltlich überein?
- Sind für die Branche oder den Einsatz zusätzliche Genehmigungen erforderlich?
Je klarer Aufgabe, Zeitraum und Zuständigkeit beschrieben sind, desto leichter lassen sich widersprüchliche Angaben in den Antragsunterlagen vermeiden.
Welche Unterlagen Sie frühzeitig bereithalten sollten
Die konkrete Liste kommt vom chinesischen Unternehmen und dem zuständigen Visumzentrum. Je nach Tätigkeit können jedoch Nachweise zu Ausbildung, Berufserfahrung oder beruflicher Qualifikation benötigt werden. Auch bei einem kurzen Einsatz muss die Aufgabe zu Ihrem beruflichen Hintergrund passen.
- Gültiger Reisepass und die Unterlagen für den Visumantrag
- Projektbeschreibung, Einladung oder arbeitsbezogene Unterlagen der chinesischen Seite
- Nachweise zu Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung, soweit sie verlangt werden
- Gegebenenfalls Führungszeugnis, Übersetzungen oder formgerechte Beglaubigungen
- Bei einer Entsendung: Arbeitsvertrag und eine klare Entsendungsvereinbarung
Bereiten Sie Übersetzungen oder Beglaubigungen erst vor, wenn die chinesische Seite den Bedarf bestätigt hat. Wenn Sie in Deutschland wohnen, aber einen anderen Pass besitzen, kann zusätzlich ein Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland erforderlich sein. Dazu finden Sie Hinweise in unserem Leitfaden für Drittstaatsangehörige in Deutschland.
Das Z-Visum in Deutschland beantragen
Wenn die chinesische Seite die erforderlichen Unterlagen vorbereitet hat, können Sie Ihr Z-Visum beim Chinese Visa Application Service Center in Deutschland beantragen. Die Antragstellung beginnt in der Regel online: Sie füllen das Formular aus und laden die verlangten Unterlagen hoch. Nach erfolgreicher Vorprüfung reichen Sie Ihren Reisepass und die weiteren Dokumente nach den aktuellen Vorgaben ein.
Ob weitere Nachweise, eine persönliche Vorsprache oder Fingerabdrücke erforderlich sind, hängt von Ihrer Situation und den jeweils geltenden Vorgaben ab. Unser CVASC-Leitfaden für Berlin erklärt den allgemeinen Ablauf.
Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung mit China-Arbeitsvisa und kennen die Anforderungen an Unterlagen und Antragsabläufe. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrem chinesischen Arbeitgeber, Einsatzunternehmen oder Geschäftspartner ab und helfen dabei, die Unterlagen für den Antrag vollständig und nachvollziehbar vorzubereiten.
Individuelle Antragsunterstützung erhalten
Auftritte und Veranstaltungsteams gesondert vorbereiten
Kommerzielle Auftritte sind kein gewöhnlicher Geschäftsbesuch. Das CVASC nennt für kommerzielle Aufführungen zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen chinesischen Kulturbehörde. Das betrifft nicht nur Künstlerinnen und Künstler, sondern kann auch für Teams aus Produktion, Technik, Licht und Ton relevant sein.
Arbeiten Sie bei einer Tournee, einer Modeschau oder einem sonstigen Veranstaltungsprojekt deshalb früh mit dem Veranstalter in China zusammen. Die Einzelheiten behandeln wir im Beitrag Visum für Auftritte und Veranstaltungen.
Vor der Reise und bei Änderungen des Einsatzes
Halten Sie für die Reise die Kontaktdaten des chinesischen Unternehmens sowie Kopien Ihrer Antrags- und Projektdokumente bereit. Bei einer privaten Unterkunft muss die Anmeldung am Aufenthaltsort mit dem Gastgeber geklärt werden; bei einem Hotel übernimmt dies in der Regel die Unterkunft. Prüfen Sie außerdem, ob die Digital Arrival Card für Ihre Einreise erforderlich ist oder eine Ausnahme greift.
Wenn sich Einsatzdauer, Arbeitsort oder Aufgabe nach der Antragstellung ändern, sollte das nicht nebenbei geregelt werden. Klären Sie die Änderung vorab mit dem chinesischen Unternehmen und der zuständigen Stelle. Dasselbe gilt, wenn ein kurzer Einsatz verlängert werden soll.
Häufige Fragen zur kurzfristigen Arbeit in China
Reicht die visumfreie Einreise für einen kurzen Arbeitseinsatz?
Nicht automatisch. Entscheidend ist die konkrete Tätigkeit, nicht allein die Aufenthaltsdauer. Für viele kurzfristige Arbeitseinsätze sind vor der Reise eine passende Arbeitserlaubnis und ein Z-Visum erforderlich.
Brauche ich für weniger als 90 Tage ein Z-Visum?
Das kann erforderlich sein. Technische Einsätze, Forschung, Dreharbeiten, Modeschauen oder kommerzielle Aufführungen können auch bei kürzerer Dauer als Arbeit gelten.
Reicht eine Einladung eines chinesischen Kunden aus?
Nein, eine Einladung allein entscheidet nicht über den passenden Aufenthaltszweck. Das chinesische Unternehmen sollte Aufgabe, Ort, Dauer und die notwendigen Genehmigungen vorab klären.
Gelten für Auftritte besondere Regeln?
Ja. Das CVASC nennt für kommerzielle Aufführungen zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen chinesischen Kulturbehörde. Bereiten Sie den Fall daher mit dem Veranstalter in China gesondert vor.
Kann ein kurzer Einsatz einfach verlängert werden?
Eine Verlängerung oder Änderung sollte vor Ablauf der bestehenden Genehmigungen geklärt werden. Dauer, Aufgabe und Aufenthaltsstatus müssen zusammenpassen.
Unterstützung für Ihren kurzfristigen Einsatz
1a Visum unterstützt bei der ersten Einordnung des Reisezwecks, bei der Abstimmung der Unterlagen und beim Visumantrag. Über Arbeitserlaubnis, Visum und Einreise entscheiden ausschließlich die zuständigen chinesischen Stellen.
Kurzfristige Arbeit in China vorbereiten
Quellen und Hinweise
Stand: 12. Oktober 2026. Anforderungen, Zuständigkeiten, Unterlagen und Verfahren können sich nach Arbeitsort, Tätigkeit und Einzelfall unterscheiden. Verbindlich sind die Angaben des chinesischen Unternehmens, der zuständigen Behörde und des zuständigen Visa Application Service Center.
Verfasst von: 1a Visum Redaktion | Fachlich geprüft von: 1a China Visa Abteilung | Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2026