In China arbeiten: Wann ist ein Z-Visum erforderlich?
Letzte Aktualisierung: 12. Oktober 2026 | Quellen: CVASC Berlin, Auswärtiges Amt, chinesische Behörden
Ein Arbeitsangebot in Shanghai, eine Entsendung zum chinesischen Tochterunternehmen oder ein länger laufendes Projekt: Wer in China arbeiten soll, muss den Aufenthaltszweck frühzeitig richtig einordnen. Ein Visum für eine Geschäftsreise ersetzt keine Erlaubnis, vor Ort eine Beschäftigung aufzunehmen.
Für die Planung ist die Unterscheidung zwischen langfristiger und kurzfristiger Arbeit hilfreich. Beide Wege können andere Unterlagen und Abläufe erfordern. Dieser Beitrag erklärt vor allem den Weg für eine langfristige Beschäftigung oder Entsendung. Für kurze Projekte und Auftritte finden Sie eigene Hinweise zur kurzfristigen Arbeit in China sowie zu Auftritten und Veranstaltungen.
Erst den Reisezweck prüfen, dann Unterlagen vorbereiten
| Was ist in China geplant? | Erste Einordnung | Was Sie als Nächstes prüfen sollten |
| Besprechungen, Verhandlungen, Messebesuch oder Kundenbesuche ohne Tätigkeit vor Ort | Kann je nach Pass, Dauer und Zweck unter Visumfreiheit oder ein M-Visum fallen. | Visumfreie Einreise und Geschäftsreise nach China prüfen. |
| Feste Stelle, langfristige Entsendung oder fortlaufende Tätigkeit für ein chinesisches Unternehmen | Langfristige Beschäftigung mit Z-Visum | Mit dem chinesischen Arbeitgeber oder Einsatzunternehmen die Arbeitserlaubnis vorbereiten. |
| Begrenzter Technik-, Service-, Forschungs- oder Projekteinsatz | Kann kurzfristige Arbeit sein, auch bei weniger als 90 Tagen. | Kurzfristige Arbeit in China prüfen. |
| Kommerzielle Aufführung, Tournee, Modeschau oder Tätigkeit eines Veranstaltungsteams | Besonderer Fall der kurzfristigen Arbeit | Visum für Auftritte und Veranstaltungen prüfen. |
Sie sind unsicher, welches Visum oder Verfahren zu Ihrer Tätigkeit passt? Wir helfen Ihnen, den Reisezweck, die geplante Tätigkeit und die Rolle des chinesischen Unternehmens zunächst einzuordnen. China-Visum-Service anfragen.
Für wen kommt eine Arbeitserlaubnis für China in Betracht?
Die chinesische Arbeitsverwaltung führt drei Personengruppen: ausländische Hochqualifizierte der Kategorie A, ausländische Fachkräfte der Kategorie B und weitere ausländische Beschäftigte der Kategorie C. Daneben gibt es Verfahren für Personen, die eine kurzfristige Arbeitsaufgabe von höchstens 90 Tagen erledigen.
Im Folgenden zeigen wir den Ablauf für ein langfristiges Z-Visum, zusammengefasst auf Grundlage der Vorgaben chinesischer Behörden und unserer Erfahrung aus der Antragspraxis.
So läuft der langfristige Weg in der Regel ab
- Der chinesische Arbeitgeber oder bei einer Entsendung das chinesische Einsatzunternehmen prüft Tätigkeit, Position und Zuständigkeit.
- Die chinesische Seite bereitet den Antrag auf die Arbeitserlaubnis vor und beantragt die erforderliche Mitteilung für die Einreise.
- Sie beantragen mit den passenden Unterlagen das Z-Visum außerhalb Chinas.
- Nach der Einreise folgen die Schritte am Arbeitsort, insbesondere Registrierung, gegebenenfalls medizinische Untersuchung und die Arbeitserlaubnis- sowie Aufenthaltsformalitäten.
Wie schnell das Verfahren läuft und welche Nachweise benötigt werden, hängt vom Arbeitsort, Beruf, Arbeitgeber und Einzelfall ab.
Was der chinesische Arbeitgeber vor dem Antrag klären muss
Der Weg zur Arbeitserlaubnis beginnt nicht mit Ihrem Visumantrag in Deutschland. Zunächst muss die chinesische Seite prüfen, ob sie die ausländische Person für die konkrete Aufgabe beschäftigen kann. Bei einer Entsendung ist entscheidend, welches chinesische Einsatzunternehmen die Tätigkeit vor Ort trägt.
- Welche Position, Aufgaben und fachlichen Anforderungen sind vorgesehen?
- Wo wird die Arbeit ausgeübt und wie lange soll der Einsatz dauern?
- Ist das Unternehmen für die Beschäftigung ausländischer Fachkräfte zuständig und gegebenenfalls für weitere Branchenfreigaben vorbereitet?
- Stimmen Arbeitsvertrag, Entsendungsvereinbarung, Projektbeschreibung und spätere Visumangaben überein?
Fragen Sie deshalb nicht nur nach einem Angebot, sondern auch danach, wer auf chinesischer Seite die Genehmigungen vorbereitet. Eine Einladung oder ein Arbeitsangebot allein ersetzt die Arbeitserlaubnis nicht.
Welche persönlichen Nachweise frühzeitig geprüft werden sollten
Die vollständige Liste kommt vom chinesischen Arbeitgeber und dem zuständigen Visumzentrum. Typisch sind jedoch Nachweise zu Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation und persönlicher Zuverlässigkeit. Gerade bei einer qualifizierten Beschäftigung muss erkennbar sein, warum Ihre Kenntnisse zur vorgesehenen Position passen.
- Hochschulabschlüsse, berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnisse sollten die geplante Tätigkeit nachvollziehbar stützen.
- Ein Führungszeugnis oder andere Nachweise können eine bestimmte Form, Übersetzung, Apostille oder einen begrenzten Gültigkeitszeitraum haben.
- Name, Geburtsdaten, Positionsbezeichnung, Arbeitgeber und Einsatzzeitraum müssen in allen Unterlagen zusammenpassen.
- Wenn Sie in Deutschland wohnen, aber einen anderen Pass besitzen, kann zusätzlich der Nachweis Ihres rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland erforderlich sein.
Beginnen Sie die Beglaubigung und Übersetzung nicht nach einer allgemeinen Internetliste. Lassen Sie zuerst vom chinesischen Arbeitgeber bestätigen, welche Dokumente für Ihren Standort und Ihren Fall tatsächlich gebraucht werden. Hinweise für Antragsteller mit ausländischem Pass finden Sie auch in unserem Leitfaden für Drittstaatsangehörige in Deutschland.
Das Z-Visum in Deutschland beantragen
Wenn die chinesische Seite alle erforderlichen Unterlagen vorbereitet hat, können Sie Ihr Z-Visum beim Chinese Visa Application Service Center in Deutschland beantragen. Die Antragstellung beginnt in der Regel online: Sie füllen das Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch. Nach erfolgreicher Vorprüfung reichen Sie Ihren Reisepass und die weiteren Dokumente nach den aktuellen Vorgaben ein.
Welche zusätzlichen Nachweise im Einzelfall nötig sind – und ob Sie persönlich erscheinen oder Fingerabdrücke abgeben müssen –, richtet sich nach Ihrer Situation und den jeweils geltenden Vorgaben. Unser CVASC-Leitfaden für Berlin erläutert den allgemeinen Ablauf.
Planen Sie den Arbeitsbeginn und nicht umbuchbare Flüge erst, wenn die maßgeblichen Schritte mit Arbeitgeber und Visumstelle abgestimmt sind. Eine Visumerteilung und die Entscheidung über Gültigkeit oder Einreisen liegen bei den zuständigen chinesischen Stellen.
Bei einer Entsendung zählen drei Seiten zusammen
Bei einer Entsendung arbeiten der deutsche Arbeitgeber, das chinesische Einsatzunternehmen und die entsandte Person zusammen. Die Unterlagen sollten diese Rollen nicht verwischen. Das ist besonders wichtig, wenn der deutsche Arbeitsvertrag fortbesteht, die tägliche Aufgabe aber in China ausgeführt wird.
- Die Entsendungsvereinbarung beschreibt Aufgabe, Zeitraum, Arbeitsort und Berichtslinien.
- Das chinesische Einsatzunternehmen erklärt die Tätigkeit vor Ort und übernimmt die dort erforderlichen Schritte.
- Arbeitsvertrag, Entsendungsvereinbarung, Projektunterlagen und Arbeitserlaubnisantrag müssen dieselbe Tätigkeit beschreiben.
- Sozialversicherung, Steuer, Krankenversicherung, Unterkunft und Kostenregelung gehören zur Unternehmensplanung, auch wenn sie nicht vom Visumzentrum entschieden werden.
Ein Arbeitgeberwechsel braucht eine neue Prüfung
Eine Arbeitserlaubnis und die daran anknüpfende Aufenthaltserlaubnis sollten nicht als frei übertragbarer Status verstanden werden. Wenn Sie Arbeitgeber, Position oder Arbeitsort wechseln oder einen Vertrag vorzeitig beenden, können Änderungen, eine Übertragung oder eine Abmeldung nötig sein.
Klären Sie den Ablauf vor dem Wechsel mit dem bisherigen und dem neuen Arbeitgeber sowie mit der zuständigen Stelle am Arbeitsort. Beginnen Sie keine Tätigkeit für eine andere Gesellschaft, bevor die erforderlichen Schritte geklärt sind.
Kurzfristige Arbeit und Auftritte sind eigene Fälle
Weniger als 90 Tage in China bedeuten nicht automatisch, dass eine Geschäftsreise oder die Visumfreiheit genügt. Das Auswärtige Amt weist unter anderem auf Forschung, sportliche Trainingsaufenthalte, Modeschauen sowie Dreh- und Filmaufnahmen hin, die auch bei kürzerer Dauer eine Arbeitserlaubnis und ein Z-Visum erfordern können.
Für kurzfristige Arbeit in China und für Auftritte und Veranstaltungen sollten Sie den Sachverhalt getrennt prüfen. Bei kommerziellen Aufführungen nennt das CVASC zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen chinesischen Kulturbehörde. Für Künstler, Veranstalter sowie Licht-, Ton- und Produktionsteams ist eine frühe Abstimmung mit dem Veranstalter in China daher besonders wichtig.
Wenn Partner oder Kinder mitziehen
Die Familie sollte von Anfang an in die Planung einbezogen werden. Ehepartner und Kinder benötigen eigene, passende Einreise- und Aufenthaltsunterlagen. Je nach Fall müssen Beziehungsnachweise wie Heirats- oder Geburtsurkunden rechtzeitig beschafft, übersetzt und in der geforderten Form vorbereitet werden.
Ob die Familie zeitgleich reisen kann oder erst nach der Hauptperson nachzieht, hängt von den verfügbaren Unterlagen und den Vorgaben der zuständigen Stelle ab. Ein Aufenthalt als Familienangehöriger bedeutet nicht automatisch, dass die Person in China arbeiten darf.
Die Reise und das Leben in China vorbereiten
Auch nach der Visumplanung bleiben praktische Punkte. Halten Sie die Kontaktangaben Ihres Arbeitgebers und eine vollständige Kopie Ihrer Einreiseunterlagen bereit. Bei einer privaten Unterkunft muss die Anmeldung am Aufenthaltsort mit dem Gastgeber geklärt werden; bei einem Hotel übernimmt dies in der Regel die Unterkunft.
Häufige Fragen zum Arbeiten in China
Reicht die visumfreie Einreise für Arbeit in China?
Nein. Die visumfreie Einreise für kurze geschäftliche oder touristische Aufenthalte ersetzt keine Prüfung, ob Ihre Tätigkeit als Arbeit gilt. Für viele Arbeitseinsätze ist vor der Reise eine passende Arbeitserlaubnis und ein Z-Visum erforderlich.
Kann eine Tätigkeit von weniger als 90 Tagen ein Arbeitsvisum erfordern?
Ja. Die Dauer allein entscheidet nicht. Für bestimmte kurzfristige Aufgaben, etwa Dreharbeiten, Modeschauen oder kommerzielle Aufführungen, kann ein Z-Visum erforderlich sein.
Wann beantrage ich die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise?
Inhaber eines Z-Visums müssen nach den Hinweisen des CVASC innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Kann ich nach einem Arbeitgeberwechsel einfach weiterarbeiten?
Nicht ohne Prüfung. Bei einem Wechsel des Arbeitgebers, der Position oder des Arbeitsortes können Änderungen an Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein. Klären Sie den Ablauf vor dem Wechsel mit den beteiligten Unternehmen und der zuständigen Behörde.
Kann meine Familie mit mir nach China ziehen?
Für mitreisende Familienangehörige sind eigene Einreise- und Aufenthaltsunterlagen zu planen. Beziehungsnachweise, Antragszeitpunkt und die zuständige Visastelle sollten frühzeitig abgestimmt werden. Eine Familienaufenthaltserlaubnis berechtigt nicht automatisch zur Arbeit.
Gilt für kommerzielle Auftritte ein besonderes Verfahren?
Ja. Das CVASC nennt für kommerzielle Aufführungen zusätzlich eine Genehmigung der zuständigen chinesischen Kulturbehörde. Planen Sie Auftritte und das gesamte Team deshalb frühzeitig mit dem Veranstalter in China.
Was nach der Einreise noch erledigt werden muss
Mit der Einreise ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Inhaber eines Z-Visums müssen nach den Hinweisen des CVASC innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei der zuständigen Einwanderungsbehörde am Aufenthaltsort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- Die Unterkunft wird nach den geltenden Regeln registriert.
- Je nach Fall und Ort wird eine medizinische Untersuchung oder die Anerkennung vorhandener Untersuchungsergebnisse verlangt.
- Seit Dezember 2024 werden Informationen zur Arbeitserlaubnis über die elektronische Sozialversicherungskarte abgerufen. Nach der Einreise können ausländische Beschäftigte die App für die elektronische Sozialversicherungskarte registrieren und die hinterlegten Informationen nutzen.
- Die Arbeitserlaubnis und die Aufenthaltserlaubnis für die Beschäftigung werden nach dem vor Ort geltenden Verfahren vervollständigt.
Ihr Arbeitgeber oder das chinesische Einsatzunternehmen sollte diese Schritte mit Ihnen planen. Maßgeblich bleiben die Anforderungen am konkreten Arbeitsort.
Passende Unterstützung für Ihren Arbeitsaufenthalt
Bei der Vorbereitung eines langfristigen Arbeitsaufenthalts unterstützt 1a Visum bei der organisatorischen Einordnung, bei der Abstimmung der Unterlagen und beim Visumantrag. Die Entscheidung über Arbeitserlaubnis, Visum und Einreise treffen ausschließlich die zuständigen chinesischen Stellen.
China-Arbeitsvisum vorbereiten
Quellen und Hinweise
Stand: 12. Oktober 2026. Anforderungen, Zuständigkeiten, Unterlagen und Verfahren können sich nach Arbeitsort, Tätigkeit und Einzelfall unterscheiden. Verbindlich sind die Angaben des chinesischen Arbeitgebers, der zuständigen Behörde und des zuständigen Visa Application Service Center.