Beglaubigte Urkunden müssen vorgelegt werden, wenn man in China heiraten, eine Firma registrieren oder aber eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) beantragen möchte, mit der man China jederzeit verlassen und ohne erneute Visumbeantragung jederzeit wieder einreisen kann. In der chinesischen Botschaft werden nur Dokumente beglaubigt, die in Deutschland ausgestellt worden sind.
Wenn Sie mit einem "großen" Angehörigenvisum (S1) nach China eingereist sind, um Ihre dort lebenden chinesischen Verwandten zu besuchen, sind Sie gehalten, das Visum binnen 30 Tagen nach Ankunft in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. In diesem Fall müssen beglaubigte Heirats- und/oder Geburtsurkunden vorgelegt werden, mit denen Sie den Nachweis erbringen, dass es sich bei der einladenden Person tatsächlich um einen Verwandten ersten Grades handelt (d.h. Geschwister, Eltern, Kinder bzw. deren Ehepartner). Um in China zu heiraten, muss eine Ledigkeitsurkunde vorgelegt werden. Sofern Sie eine Arbeitserlaubnis für China beantragen, wird man von Ihnen ein polizeiliches Führungszeugnis sowie einen beglaubigten Bildungsabschluss verlangen – beide Dokumente müssen gleichfalls zwecks späterer Vorlage in China beglaubigt werden.
Auftragsformular zur DokumentenbeglaubigungDie Beglaubigung von in Deutschland ausgestellten Urkunden ist ein mehrstufiger Prozess, der sich bis zu 8 Wochen hinziehen kann. Das hängt damit zusammen, dass Dokumente zum Teil von mehreren Behörden beglaubigt werden müssen. Nur in der chinesischen Botschaft (der letzten Stufe im Beglaubigungsprozess) wird eine Express-Bearbeitung angeboten. Alle anderen vorhergehenden Stationen können entsprechend länger dauern, meist 1 bis 3 Wochen pro Station. Planen Sie also ausreichend Zeit für die Beglaubigung Ihrer Unterlagen ein. Beachten Sie weiterhin, dass folgende Dokumente in einem bestimmten Zeitrahmen vor der geplanten Beglaubigung ausgestellt sein müssen:
Ehebescheinigungen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse: nicht älter als 3 Monate
Um eine Urkunde beglaubigen zu lassen, muss sie zunächst einmal im Original vorliegen. Die Urkunden werden in der Regel von den Standesämtern, von einem Notar, von der IHK oder einer staatlichen Hochschule ausgestellt,. Die erste Überbeglaubigung erfolgt – je nach Dokument – meist durch die Regierungspräsidien oder das Wissenschaftsministerium (die Zuständigkeiten weichen in Deutschland von Bundesland zu Bundesland voneinander ab), die zweite Überbeglaubigung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (in Köln). Polizeiliche Führungszeugnisse werden über das Bürgeramt beim Bundesamt für Justiz angefordert und vom Generalbundesanwalt zwecks Vorlage bei den chinesischen Konsulaten überbeglaubigt. Auch bei diesem Dokument ist eine Zwischenbeglaubigung durch das Bundesverwaltungsamt erforderlich.
Die endgültige Beglaubigung / Legalisation erfolgt stets durch die Konsularabteilungen der chinesischen Botschaft in Berlin. Dort werden Dokumente aus allen Teilen Deutschlands zur Endbeglaubigung entgegengenommen. Darüber hinaus können Urkunden aus bestimmten Bundesländern auch in München, Frankfurt oder Hamburg vorgelegt werden. Unsere Firma wickelt die Endbeglaubigung grundsätzlich über die chinesische Botschaft in Berlin ab.
Sofern gewünscht, kümmern wir uns auch um die Vorbeglaubigung auf Landes- und Bundesebene.
Hinzu kommen pro Bearbeitungsschritt und Dokument unsere Servicegebühren in Höhe von € 58,- (zzgl. Mwst.).
Normal (4 Tage) | Beschleunigt (2 Tage) + €60,70 | Same Day + €76,65 | |
Urkunden für zivile Angelegenheiten chinesischer Staatsbürger | € 51,22 | € 111,92 | € 127,87 |
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten chinesischer Staatsbürger | € 58,22 | € 118,92 | € 134,87 |
Urkunden für zivile Angelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger | € 32,85 | € 93,55 | € 109,50 |
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger | € 83,22 | € 143,92 | € 159,87 |