Das Visum zur Mehrfacheinreise ist eine Unterkategorie des Geschäftsvisums (M) sowie des Kulturvisums (F). Es wird entweder für sechs oder für zwölf Monate ausgestellt und berechtigt in diesem Zeitraum zu beliebig vielen Einreisen von in der Regel 30 Tagen Dauer. In begründeten Ausnahmen sind auch Aufenthalte von 60 oder sogar 90 Tagen möglich. Es wird ausschließlich Geschäftsleuten oder Wissenschaftlern gewährt. Studenten und Touristen können es nicht beantragen. Eine Ausnahme sind Kreuzfahrttouristen, deren Schiff mehr als zwei Mal in chinesischen Häfen anlegt.
Wenn der Antragsteller bereits über ein Multiple Entry Visum aus den letzten zwei Jahren in seinem jetzigen (bzw. einem zweiten oder abgelaufenen) Reisepass verfügt, oder wenn er zwei Business-China-Visa aus den letzten zwei Jahren in seinem Pass hat, ist lediglich eine entsprechende Geschäftseinladung vorzulegen, die ausdrücklich für mehrfache Besuche innerhalb des kommenden Jahres ausgestellt sein muss.
Das China Multiple Entry Visum berechtigt vom Tag der Ausstellung entweder für sechs oder für zwölf Monate zu beliebig häufigen Einreisen nach China. Von dem Moment der Einreise an gilt es für einen Aufenthalt von 30 oder – in begründeten Fällen – für 60 oder sogar 90 Tage.