Das "kleine" Studentenvisum wird benötigt, wenn Sie in China z.B. einen Sprachkurs, einen Kurs in traditioneller chinesischer Medizin besuchen, dessen Dauer 180 Tage nicht überschreitet. Es kann vor Ablauf um denselben Zeitraum verlängert werden, für den es ursprünglich ausgestellt wurde. Hierfür ist eine Fortsetzung des Kurses bzw. des Studiums nachzuweisen. Der Gesamtaufenthalt in China darf jedoch 360 Tage in keinem Fall überschreiten.
Reisezweck: | Kurzer Studienaufenthalt in China |
Aufenthaltsdauer: | Bis zu 180 Tage |
Anzahl der Einreisen: | Einfach |
Gültigkeitszeitraum: | 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China |
Kosten: | Ab rund 242 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Das kleine Studentenvisum berechtigt innerhalb von 90 Tagen nach Visumserteilung zu einer Einreise nach China für die Dauer des gebuchten Kurses, d.h. für maximal 180 Tage. Bei Fortsetzung des Kurses und Vorlage entsprechender Nachweise kann das Visum einmalig um denselben Zeitraum verlängert werden, für den es zunächst ausgestellt war. Der Gesamtaufenthalt in China darf jedoch 360 Tage nicht überschreiben. Das "kleine" Studentenvisum wird stets nur zur einmaligen Einreise nach China ausgestellt. Kurzreisen nach Hongkong oder in das benachbarte Ausland sind somit nicht möglich.