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Das "Kleine" China Studentenvisum (X2-Visum) für Studienaufenthalte bis 180 Tage Dauer

China StudentenvisumDas "kleine" Studentenvisum wird benötigt, wenn Sie in China z.B. einen Sprachkurs, einen Kurs in traditioneller chinesischer Medizin besuchen, dessen Dauer 180 Tage nicht überschreitet. Es kann vor Ablauf um denselben Zeitraum verlängert werden, für den es ursprünglich ausgestellt wurde. Hierfür ist eine Fortsetzung des Kurses bzw. des Studiums nachzuweisen. Der Gesamtaufenthalt in China darf jedoch 360 Tage in keinem Fall überschreiten.

Reisezweck: Kurzer Studienaufenthalt in China
Aufenthaltsdauer: Bis zu 180 Tage
Anzahl der Einreisen: Einfach
Gültigkeitszeitraum: 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China
Kosten: Ab rund 242 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung

Um das "kleine" Studentenvisum zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
  2. Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund (wird digital in das Online-Formular eingefügt) und ggf. abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm
  3. Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und einer leeren Seite für das Visum (bei Visa zur Zwei- oder Mehrfacheinreise müssen noch zwei Seiten frei sein)
  4. Ein Zulassungsschreiben der Hochschule oder Akademie, an der Sie Ihre Studien antreten werden. Das Zulassungsschreiben muss im Briefkopf die vollständige Adresse der Einrichtung und außerdem Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie Anfangs- und Enddatum des von Ihnen gebuchten Kurses enthalten. Sie muss ferner unterschrieben und mit einem registrierten Stempel versehen sein. Das Zulassungsschreiben wird in China ausgestellt, eingescannt und per Email (als Dateianhang) nach Deutschland übermittelt. Ein Original muss bei der Visumsbeantragung für das „kleine" Studentenvisum nicht vorgelegt werden.

Gültigkeit und Dauer des "kleinen" Studentenvisums

Das kleine Studentenvisum berechtigt innerhalb von 90 Tagen nach Visumserteilung zu einer Einreise nach China für die Dauer des gebuchten Kurses, d.h. für maximal 180 Tage. Bei Fortsetzung des Kurses und Vorlage entsprechender Nachweise kann das Visum einmalig um denselben Zeitraum verlängert werden, für den es zunächst ausgestellt war. Der Gesamtaufenthalt in China darf jedoch 360 Tage nicht überschreiben. Das "kleine" Studentenvisum wird stets nur zur einmaligen Einreise nach China ausgestellt. Kurzreisen nach Hongkong oder in das benachbarte Ausland sind somit nicht möglich.

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