Das Besuchervisum wird beantragt, um Freunde oder entfernte Verwandte in China zu besuchen, die als Arbeitnehmer oder Studenten über eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit) verfügen.
Das Besuchervisum wird entweder zur einmaligen Einreise von maximal 90 Tagen Dauer ausgestellt oder zur zweimaligen Einreise von je maximal 30 Tagen Dauer. Neben Freunden können auch Personen aus dem erweiterten Verwandtschaftskreis die Einladung ausstellen. Dazu gehören z.B. Onkels, Tanten, Cousins, Cousinnen, Geschwister der Ehefrau/des Ehemanns, etc.
Sofern eine direkte Verwandtschaft zwischen Gastgeber und Gast besteht (gilt z.B. für Eltern, Großeltern, Geschwister, Schwiegertochter und Schwiegersohn), wird entweder das Angehörigenvisum Q (für chinesische Angehörige in China) oder das Angehörigenvisum S (für ausländische Verwandte in China) beantragt. Die Einladung kann dann für einen bis zu 180-tägigen Aufenthalt (bzw. für zwei oder mehrere Aufenthalte von jeweils bis zu 90 Tagen Dauer) ausgesprochen werden. Dem Visumantrag muss bei einem Angehörigenvisum im Gegensatz zum Besuchervisum ein Verwandtschaftsnachweis in Form von Heirats- bzw. Geburtsurkunden beigefügt werden. Falls der Aufenthalt in China verlängert werden soll, müssen die Urkunden entweder im chinesischen Original oder – wenn es sich um in Deutschland ausgestellte Dokumente handelt – in Form einer durch die chinesische Botschaft Berlin beglaubigten Kopie vorgelegt werden.
Mit dem Besuchervisum können Sie sich in China frei bewegen. Sie sind nicht gezwungen, die ganze Zeit über bei Ihrem Gastgeber zu wohnen.
Reisezweck: | Freunde oder entfernte Verwandte besuchen |
Aufenthaltsdauer: | 30 Tage / 90 Tage |
Anzahl der Einreisen: | Einfach / Zweifach |
Gültigkeitszeitraum: | 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China |
Kosten: | Ab rund 197 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung |
Das China Besuchervisum berechtigt vom Tag der Ausstellung an 90 Tage lang zur Einreise nach China. Ab dem Moment der Einreise gilt es für einen Aufenthalt von 30, 60 oder 90 Tagen – je nach Einladung. Das Visum kann auch zur zweifachen Einreise beantragt werden.