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Das China Arbeitsvisum (Z-Visum) für Arbeitsaufenthalte

China ArbeitsvisumEin chinesisches Arbeitsvisum wird benötigt, um als Ausländer in der Volksrepublik China eine geregelte Beschäftigung aufzunehmen. Ein typischer Fall, der ein Arbeitsvisum für China notwendig macht, ist z.B. die Entsendung nach China durch einen deutschen Arbeitgeber, um in der chinesischen Außenstelle zu arbeiten. Aber auch Gastprofessoren oder Personen, die in chinesischen Hotels eine Stellung antreten, müssen ein Arbeitsvisum beantragen. Das Arbeitsvisum muss innerhalb von 30 Tagen nach Ankunft in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden. Diese wird in der Regel zunächst für ein Jahr ausgestellt, kann aber bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unbürokratisch verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht beliebig viele Ein- und Ausreisen aus China.

Reisezweck: Beschäftigung in China
Aufenthaltsdauer: bis zunächst 1 Jahr
Anzahl der Einreisen: Einfach (nach Umwandlung in Aufenthaltserlaubnis Mehrfacheinreise)
Gültigkeitszeitraum: 90 Tage ab Ausstellung bis zur Einreise nach China
Kosten: Ab rund 254 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) + ggf. Zusatzleistungen, wie z.B. Express-Bearbeitung

Um das China Arbeitsvisum zu beantragen, benötigen Sie folgende Unterlagen:

  1. Ausgefüllter Visumantrag (seit Mai 2019 ausschließlich online möglich)
  2. Farbiges, biometrisches Passfoto vor hellem Hintergrund - digital (um es direkt in den Online-Antrag einzufügen) oder abgezogen auf Fotopapier im Format von ca. 3,5 x 4,5 cm
  3. Reisepass mit mindestens 6-monatiger Restgültigkeit und zwei gegenüberliegenden leeren Seiten (für Visum und Einreisestempel)
  4. Eine Arbeitserlaubnis, die Ihr zukünftiger Arbeitgeber für Sie bei der örtlichen Behörde in China beantragen muss (Kopie ausreichend).

Sofern Ihr zukünftiger Arbeitgeber für die Beantragung der Arbeitserlaubnis beglaubigte Dokumente anfordert (meist Hochschulabschluss und polizeiliches Führungszeugnis), können Sie sich wegen der Beglaubigungen gern an uns wenden.

Bitte beachten Sie, dass Antragsteller für ein Arbeitsvisum in der Regel zu einem Interview sowie zur Abgabe von Fingerabdrücken zum chinesischen Konsulat vorgeladen werden. Dies ist während der Coronapandemie jedoch vorübergehend ausgesetzt.

Gültigkeit und Dauer des China Arbeitsvisums

Das China Arbeitsvisum (Z-Visum) berechtigt innerhalb von 90 Tagen nach Visumserteilung zu einer Einreise nach China von zunächst 30 Tagen Dauer. Spätestens am 30 Tag nach der Einreise muss beim Meldeamt der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis gestellt werden, die dann mindestens ein Jahr lang gültig ist (im günstigsten Fall bis zu 3 Jahre) und während dieses Zeitraums beliebig viele Einreise nach China sowie beliebig lange Aufenthalte in China ermöglicht.

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