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Visa für China - Welche Unterlagen benötigen Sie für Ihr China Visum?

  • Touristenvisum (L-Visum) für Rundreisen in China (1 x 60 Tage oder 2 x 30 Tage). Für die Visumsbeantragung sind die Buchungsbestätigungen der internationalen Flüge sowie Hotelbuchungen für jeden Tag des China-Aufenthalts vorzulegen. Erforderliche Unterlagen: Flugbuchung, Hotelbuchungen
  • Besuchervisum (L-Visum) zum Besuch von Freunden und Bekannten in China (maximal 180 Tage). Für die Visumsbeantragung ist eine Privateinladung samt Kopien von Pass und Chinavisum des Gastgebers vorzulegen (bei chinesischen Gastgebern: Kopie der ID-Card).
  • Angehörigenvisum (Q1 / Q2) für Verwandtenbesuche von Chinesen mit deutschem Pass sowie ihrer Angehöriger (ab 180/60 Tage Aufenthaltsdauer). Für die Visumsbeantragung ist die Privateinladung eines chinesischen Angehörigen vorzulegen sowie eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde, um die Verwandtschaft zu belegen.
  • Angehörigenvisum (S1 / S2) für den Besuch ausländischer Familienangehöriger, die in China studieren oder arbeiten (ab 180/60 Tage Aufenthaltsdauer). Für die Visumsbeantragung ist die Privateinladung des in China lebenden Angehörigen vorzulegen sowie eine Kopie der Geburts- oder Heiratsurkunde, um die Verwandtschaft zu belegen.
  • Geschäftsvisum (M-Visum) für Aufenthalte von bis zu 180 Tagen. Für die Visumsbeantragung ist die Geschäftseinladung einer chinesischen Firma vorzulegen. Die Einladung kann für einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen ausgesprochen werden; sofern eine amtliche Einladung vorliegt, sind Aufenthalte von bis zu 180 Tagen möglich.
  • Kulturvisum (F-Visum) für Aufenthalte zu nicht-kommerziellen Zwecken (Wissenschaft, Kultur, Sport). Für die Visumsbeantragung ist die Einladung des Veranstalters vorzulegen.
  • Arbeitsvisum (Z-Visum) für Arbeitsaufenthalte bis 365 Tage. Für die Visumsbeantragung werden drei Dokumente benötigt: Die Arbeitserlaubnis im Original, die Geschäftseinladung des Arbeitgebers, sowie eine amtliche Einladung. Sofern es sich um öffentliche Auftritte handelt, wird außerdem eine Genehmigung des Pekinger Kulturministeriums benötigt.
  • Kleines Studentenvisum (X2-Visum) für Studienaufenthalte bis 180 Tage. Für die Visumsbeantragung ist der Zulassungsbescheid einer Schule oder Hochschule in China vorzulegen(Kopie).
  • Großes Studentenvisum (X1-Visum) für Studienaufenthalte bis 360 Tage. Für die Visumsbeantragung ist der Zulassungsbescheid einer Hochschule in China vorzulegen sowie das offizielle Dokument JW 202. Beides werden im Original benötigt.
  • Journalistenvisum (J1 / J2) für die Berichterstattung aus China. Für die Visumsbeantragung ist stets eine offizielle Einladung vom Presseamt des Ortes vorzulegen, aus dem die Berichterstattung erfolgen soll.
  • Crewvisum (C-Visum) Für die Visumsbeantragung wird die Erklärung der Fluggesellschaft benötigt, in deren Auftrag die Chinaflüge bzw. Schiffsreisen durchgeführt werden sollen.

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