Journalistenvisa werden nur an berufstätige Journalisten und Fotografen vergeben.
Die Gültigkeit beträgt in der Regel drei Monate. Verlängerungen erfolgen auf Antrag bei der folgenden Behörde:
Publicity Officer (PR), XP Division,
Ministry of External Affairs, Shastri Bhawan,
New Delhi-110001.
(Telefonnr.: 0091-11-23383462
Fax Nr. 0091-11-23384663 / 23384319
e-mail: usxps@meadev.gov.in
Journalisten, die nach Indien reisen, um in einem Büro ausländischer Medien/TV-Sender zu arbeiten, können ein J-Visum für eine Aufenthaltsdauer von sechs Monaten und der Berechtigung zu mehrfacher Einreise erhalten, wenn sie ein Schreiben der ausländischen Medien- bzw. TV Anstalt vorlegen, welches die Entsendung bestätigt.
Reisezweck: | Journalisten, Fotografen |
Aufenthaltsdauer: | i.d.R. 3 Monate |
Anzahl der Einreisen: | abhängig von Reisezweck |
Gültigkeitszeitraum: | abhängig von Reisezweck |
Kosten: | Ab rund 200 Euro + Versand (inkl. Mwst. und aller Visa- und Servicegebühren) |
Hinweis: Alle deutschsprachigen Dokumente müssen ins Englische übersetzt werden. Eine Genehmigung für dokumentarische Filmaufnahmen kann sich auf unbestimmte Zeit hinziehen. Die Konsulate geben eine Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen an.