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Indien Visum für in Deutschland lebende Ausländer

Auch Ausländer können ihr Indien-Visum in Deutschland beantragen, vorausgesetzt sie haben ihren permanenten Wohnsitz in Deutschland.

Wenn der Antragsteller weniger als ein (bzw. für das Geschäftsvisum: zwei) Jahre in Deutschland lebt, muss er zusätzlich zu seinem Visumsantrag noch ein Beiblatt ("Additional Form") ausfüllen. Die Antragsunterlagen werden dann von der Visastelle per FAX nach Indien übermittelt, um sie mit dem dortigen Register abzugleichen. Hierfür stellt die Visastelle zusätzlich € 17,- (bei EU-Bürgern) bzw. € 27,- (bei Nicht-EU-Bürgern) in Rechnung.

Die Netto-Bearbeitungszeit verlängert sich in diesen Fällen von fünf auf mindestens zehn Werktage.

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