Konferenzvisa werden bei Vorlage einer entsprechenden Einladung zu einer Konferenz, einem Seminar oder einem Workshop erteilt.
Diese Einladung ist hinreichend, sofern sie von einem Ministerium oder einer sonstigen öffentlichen Einrichtung (auch der Vereinten Nationen) oder von einer öffentlich anerkannten Hochschule oder Forschungseinrichtung ausgestellt ist.
Falls es sich um eine von einer Nichtregierungsorganisation (NGO) organisierte Veranstaltung handelt, ist die entsprechende Genehmigung duirch das indische Innenministerium beizufügen. Dieses wird in der Regel vom Veranstalter beigebracht.